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Chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, insbesondere chemische Bodenverbesserungsmittel, Düngemittel (natürliche und künstliche), Feuerlöschmittel, Härtemittel und chemische Präparate zum Löten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke, belichtete Filme; Farben, Firnisse, Lacke, Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel, Färbemittel, Leder- und Holzbeizen, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler und Dekorateure; Schleifmittel; technische Öle und Fette; feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe; Leuchtstoffe, Kerzen, Wachslichter; Nachtlichter, Dochte; Anker, Ambosse, Glocken, gewalzte und gegossene Bauteile, Ketten (mit Ausnahme von Treibketten für Fahrzeuge), Kabel und Metalldrähte (nicht für elektrische Zwecke), Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Geldschränke und Kassetten, Stahlkugeln, Nägel und Schrauben; Werkzeugmaschinen für Heimwerkerbedarf, Motoren (ausgenommen für Landfahrzeuge), Kupplungen und Treibriemen (ausgenommen für Landfahrzeuge); Handwerkzeuge und handbetätigte Werkzeuge (soweit in Klasse 8 enthalten), Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Rasierapparate; elektrotechnische und elektronische Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); photographische, film-, optische, Wäge-, Meß-, Signal- und Kontrollinstrumente; Automaten, die durch Einwurf von Münzen oder Jetons betätigt werden, Sprechmaschinen, Registrierkassen, Rechenmaschinen, Feuerlöschgeräte; Datenverarbeitungsgeräte und -anlagen, Rechner und Rechenanlagen sowie Ein-Ausgabe-Steuerungseinrichtungen und Peripheriegeräte für vorstehende Geräte und Anlagen, Datenstationen, Datenendstationen, Terminals und auf magnetischen und optischen Datenträgern gespeicherte Programme (Software); Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Motorräder, Fahrräder, Motorboote; Feuerwerkskörper; Edelmetalle und deren Legierungen; aus Edelmetallen oder deren Legierungen hergestellte oder damit plattierte Waren, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände, Tafelgeschirr (ausgenommen Bestecke), Tafelaufsätze, Aschenbecher, Zigarren- und Zigarettenetuis, Zigarren- und Zigarettenspitzen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente; Musikinstrumente; Druckschriften, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher; Buchbinderartikel, nämlich Einbanddecken, Buchbindegarn, -leinen und andere textile Stoffe zum Buchbinden; Photographien, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Staffeleien, Paletten und Pinsel; Schreibmaschinen, Bürogeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel, Unterrichtsmittel in Form von Druckereierzeugnissen oder Spielen, Spielkarten; Drucklettern, Druckstöcke; Waren aus Kautschuk, Guttapercha oder Gummi, nämlich Fäden (außer für Textilzwecke), Isolierhandschuhe, Unterlegscheiben, Puffer, Ringe, Rohr- und Schlauchverbindungsstücke, Verpackungs- und Polstermaterial; Asbest und Waren aus Asbest, nämlich Überzüge, Geflechte, Gewebe, Asbestpapier, -pappe, Sohlen; Glimmer und Waren aus Glimmer, nämlich Isolierplatten; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall); Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Taschen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepaßte Behältnisse sowie Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Häute, Felle, Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall); Spiegel, Rahmen; Waren aus Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum; Dübel (Holzpflöcke), Kisten, Transportpaletten, Fässer und Hähne, Werkzeugstiele, Garnspulen, Kleiderbügel, Wäscheklammern, Kunstgegenstände, Ziergegenstände; Transportbehälter, Fässer, Tanks, Nieten, Schrauben, Stifte, Schilder, Möbelbeschläge, Gardinenleisten, -haken, Innenlamellenstores, Kleiderhüllen, Kleiderbügel, Wäscheklammern, Flaschenverschlüsse; kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme, Schwämme, Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln), handbetriebene Reinigungsgeräte, Stahlspäne; rohes und teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Waren aus Glas, Porzellan und Steingut für Haushalt und Küche, Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; Seile, Bindfaden, Haarnetze, Fischernetze, Zelte, Planen, Segel, Säcke; Garne und Fäden für textile Zwecke; Webstoffe und Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Haushaltswäsche, Tisch- und Bettwäsche; Bett- und Tischdecken, Taschen aus textilem Stoff; Bekleidungsstücke (ausgenommen Handschuhe), einschließlich Stiefel, Schuhe und Hausschuhe; Spitzen, Stickereien, Bänder, Schnürbänder, Knöpfe, Druckknöpfe, Haken und Ösen, Nadeln, künstliche Blumen; Teppiche, Strohmatten, Matten; Fußbodenbeläge in Form von Linoleum, Kunststoffliesen, Sisal, Gummi, Jute und Hanf; Tapeten (ausgenommen aus Stoff); Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten, mit Ausnahme von Skiern und Skibindungen), Christbaumschmuck; Land-, Garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, nämlich Samenkörner und anderes Vermehrungsmaterial, unverarbeitetes Getreide, Bruteier, unverarbeitetes Holz; lebende Tiere; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Pfeifen