Blütenzarte Köllnflocken Logo (WIPO, 19.03.2020)
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Die Internationale Marke Blütenzarte Köllnflocken wurde als Bildmarke am 19.03.2020 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum angemeldet.
#Landschaften mit Wasser, Fluss oder Bach #Wohnungen, Gebäude, Werbeplakate oder -säulen, Käfige oder Zwinger für Tiere #Fahrzeuge zur Verwendung auf Wasser- und Amphibienfahrzeugen #Siegel, Stempel #In zwei oder vier geteilte Hintergründe #Farben #Offenes Meer, Gewässer ohne Ufer #Wohnungen oder Gebäude stilisiert #Andere Wohnungen oder Gebäude #Antike Segelschiffe, mit einer ausgeprägten Scherung und hoch aufragenden Aufbauten vor und hinter #Siegel oder Briefmarken mit Darstellungen von Landschaften, Wohnhäusern, Gebäuden oder baulichen Anlagen #Siegel oder Stempel mit Darstellungen von hergestellten oder industriellen Artikeln #Andere Hintergründe, unterteilt in zwei, drei oder vier #Drei vorherrschende Farben
Markenform | Bildmarke |
Aktenzeichen | 1544288 |
Länder | |
Basismarke | Nr. 018154646, 19. November 2019 |
Anmeldedatum | 19. März 2020 |
Ablaufdatum | 19. März 2030 |
Datum | Belegnummer | Bereich | Eintrag |
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02. Dezember 2020 | 2020/49 Gaz | CN | Ablehnung |
19. März 2020 | 2020/30 Gaz | EM | Eintragung |
ID: 141544288