7
Maschinen zum Zuführen, Orientieren, Vereinzeln und Handhaben von Werkstücken; Maschinen für die Automobil-, Elektro-, Elektronik-, Kosmetik-, Pharma-, Medizin-, Lebensmittel-, Konsumgüter, Möbel-, Verpackungs-, Aerosol- und Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Kunststoff- und metallverarbeitende Industrie, Pharmazie- und Medizintechnik; elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Antriebe und Steuerungen zu vorstehend genannten Maschinen; Steuergeräte für Maschinen oder Motoren; motorisch angetriebene Zuführsysteme für Teileförderer, für Schwing-, für Zentrifugal-, für Stufen-, für Linear-, für Kurvenflächen- und Steilförderer, für Transportbänder, für Förderbänder und für Schmalspurbänder; maschinelle Vibrations-, Band- und Füllbunker, auch als Maschinenteile; maschinelle Sortiertöpfe, auch als Maschinenteile; Roboter, nämlich Industrieroboter; Fügestationen zur Montage; Maschinen zur Werkstückhandhabung und Werkstückvereinzelung; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten
9
elektrische und elektronische Steuergeräte; audio- und visuelle sowie photographische Geräte, nämlich Kameras zur Steuerung der Lagerung von zu sortierenden Werkstücken; Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler; optische Geräte und Ausrüstung; Wägeapparate und -instrumente; Vermessungsapparate und -instrumente; Kontrollapparate und -instrumente; Signalapparate und -instrumente; Maschinen zur Prüfung von Werkstücken [zum Beispiel Qualitätskontrolle]; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten; alle vorstehend genannten Waren ausschließlich zur Verwendung in Verbindung mit Maschinen zum Zuführen, Orientieren, Positionieren, Vereinzeln, Handhaben, Kontrollieren und Testen von Werkstücken