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Chemische Erzeugnisse, auch mit Additiven aus anorganischen Rohstoffen versetzt, aus natürlich-organischen und nachwachsenden Rohstoffen für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; zerkleinerte Zellulose für technische Anwendungen; Füllstoffe (soweit in Klasse 01 enthalten) für industrielle Zwecke und Nahrungsmittel, vorwiegend aus organischen Stoffen, Holz und/oder Zellulosestoffen, Kunststoffen, Mineralien und/oder organischen Substanzen, nämlich Füllstoffe in Form von unverdaulichen Zusätzen für Nahrungsmittel; Füllstoffe in Form von Pulvern aus Zellulosepulver und Holzmehl (soweit in Klasse 1 enthalten) zur Herstellung von Gummi, Kunststoffen, bauchemischen Produkten; Füllstoffe in Form von Schüttgütern aus Zellulosepulver und Holzmehl (soweit in Klasse 1 enthalten) zur Herstellung von Gummi, Kunststoffen, bauchemischen Produkten, ausgenommen Füllstoffe als planer Formkörper; pulverisierte Füllstoffe aus Zellulose (soweit in Klasse 01 enthalten) zur Herstellung von Schweißelektrodenummantelungen; Füllstoffe, auch mit Additiven aus anorganischen Rohstoffen versetzt, aus natürlich-organischen und nachwachsenden Rohstoffen in Form von Pulvern oder Fasern als Schüttgut (soweit in Klasse 01 enthalten) zur Herstellung und Verbesserung der Eigenschaften von Kunststoffen, bauchemischen Produkten, Spachtelmassen, Putzen, Papieren, Reinigungsmitteln, Bitumenmassen und bituminösen Mischgütern, Pharmazeutika; Faserpellets als Zusatzstoffe für fließfähige Bau-, insbesondere Straßenbaumaterialien,(soweit in Klasse 01 enthalten); Füllstoffe aus Zellulose (soweit in Klasse 01 enthalten) in Form von Pulvern oder Schüttgütern zur Herstellung von Farben und Lacken; Füll- und Substitutionsstoffe (soweit in Klasse 01 enthalten), auch mit Additiven aus anorganischen Rohstoffen versetzt, aus natürlich-organischen und nachwachsenden Rohstoffen zur Herstellung von thermoplastischen und/oder duroplastischen Kunststoffen und/oder Kunststoffen im Rohzustand, die auch in flüssiger und/oder pastöser sowie fester Form vorliegen können; Substanzen organischer und/oder anorganischer Art (soweit in Klasse 01 enthalten) als Flockungs-, Füllungs-, Flotations-, Filtrations-, Dekontaminierungs-, Adsorbtions-, Absorbtions- und Trennungshilfsmittel vorwiegend für industrielle Zwecke sowie für Abwässer, nämlich zur Behandlung von Chemikalien in dünnflüssiger, dickflüssiger und kolloidaler Form; Filterhilfsmittel (soweit in Klasse 01 enthalten) aus organischen Rohstoffen, rohen und teilweise bearbeiteten Kunststoffen, Mineralien oder organischen Substanzen in Form von Pulvern, Fasern oder Pasten zur Filtration von Flüssigkeiten zur Bildung und/oder Auflockerung des Filterkuchens sowie zur Bindung von Kolloidal- und Schleimstoffen und zur Zurückhaltung von festen Verunreinigungen; Filtrationsmaterialien sowie Bindemittel für Öle aller Art, für flüssige und pastöse Treib- und Brennstoffe, für Mineralölderivate und Chemikalien in flüssiger und pastöser Form sowie für Exkremente von Mensch und Tier; Granulate aus organischen und anorganischen Rohstoffen in verschiedenen Korngrößen; Füllstoffe aus recyclebaren organischen und anorganischen faserartigen Rohstoffen, vorzugsweise aus Papierrohstoffen, die zu Fasern, Mehlen oder Pellets verarbeitet werden, (soweit in Klasse 01 enthalten); Cellulosefasern in Form von Pulvern oder Schüttgütern für Landschaftsrekultivierung, insbesondere für die Sanierung und Rekultivierung mutterbodenloser Flächen, (soweit in Klasse 01 enthalten); chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke zur Herstellung feuerfester Massen, Füllstoffe für die Herstellung von Bremsbelägen; alle vorgenannten Waren ausgenommen vernetzte Polymergele
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Halbfabrikate für die Herstellung von Bremsbelägen