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Kaffee; Kaffee-Ersatzmittel; Tee, Fruchttee und Kräutertee für nichtmedizinische Zwecke; Kakao und Kakaopulver, koffeinhaltige, kakaohaltige und/oder schokoladehaltige Getränkepulver; Kaffeegetränke, Teegetränke, Kakaogetränke; Trinkschokolade; Cappuccino-Getränke und Cappuccino-Getränkepulver; süße Brotaufstriche, nämlich Nuss-Nougat-Cremes und Schokoladencremes; Nusspasten; Schokolade und Schokoladewaren, insbesondere Schokoladetafeln, auch in Form portionierter Einzelstücke; Pralinen, auch mit flüssiger Füllung, insbesondere aus Weinen und Spirituosen; Müsli- und Schokoladeriegel, insbesondere gefüllte Riegel, auch mit Karamell und/oder Nüssen und/oder Nusssplittern; feine Backwaren (süß und salzig) und Konditorwaren; Dauerbackwaren, auch solche mit Überzügen aus Fettglasuren oder Schokolade und Nuss- oder Mandelsplittern; Zuckerwaren, insbesondere Kaubonbons, einschließlich Fruchtkaubonbons; geformte Schokolade- und Zuckerwaren, insbesondere Figuren und Figurensortimente; Zucker; Dragees (Zuckerwaren) und Kaugummis für nichtmedizinische Zwecke; gefüllte Schokolade; Schokoladenhohlkörper mit innen liegendem Spielzeug und/oder Kleinspielzeug; Speiseeis; Mehle und Getreidepräparate; Honig; Puddingkonserven; alkoholfreie Kakaogetränkekonserven; alle vorgenannten Waren der Klasse 30 auch für diätetische, nichtmedizinische Zwecke und, soweit möglich, auch in Instantform