29
Fleisch, Wurst, Geflügel, Wild, Fisch, Meeresfrüchte , alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, jeweils unter Verwendung von Fleisch und/oder Wurst und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst; Gemüse, Obst, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Speiseöle und Speisefette; Brotaufstriche (fetthaltig); Marmelade, Konfitüre; Suppen und Suppenzubereitungen, Suppeneinlagen, Brühen, Suppenpräparate, Fruchtsuppen; Cremespeisen unter Verwendung von Milchprodukten, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, Gemüsecreme, Fruchtcreme; Gelierpulver und -stoffe, insbesondere für Früchte; Mousse, hauptsächlich aus Milchprodukten und/oder Früchten; Milch und Milchprodukte, einschließlich Sahne, Quark, fermentierte und unfermentierte Küchencreme, Buttermilch, Kefir, Frischkäse, Joghurt (auch mit Früchten), Crème Fraîche; Gelees für Speisezwecke, Speisegelatine; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 29, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
30
Backmischungen in Pulverform; Speisestärke, Zucker, Vanillezucker, Vanillinzucker; Hefe; Backpulver, Tortenguss, Aromen und Essenzen, ausgenommen ätherische Öle; Back- und Konditorwaren; Kakao, Tee; Nuss-Nougatcreme, Schokolade- und Zuckerwaren; Soßen und Soßenzubereitungen; Gewürze und Gewürzmischungen, Würzsoßen, Würzmittel, Speisewürzen, Salz, Essig; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte, jeweils unter Verwendung von Teigwaren und/oder Getreidemahlerzeugnissen und/oder Hülsenfrüchten; Salz, - Laugen- und Käsegebäck; Baguettes und Sandwiches, auch belegt; Brot, Teigwaren, Pizza, Flammkuchen, Quiche, alle vorstehenden Waren auch in Form von Mischungen; Getreidepräparate für Nahrungszwecke, Müsli; Mehlspeisen, Mehle, Weizen, Mais, Reis, Hafer, Grieß, Schrot und Kleie, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen; Honig; Puddingpulver, Götterspeisen, süße Grützen; Speiseeis; Fertigdessertspeisen, einschließlich Puddingen, alle vorgenannten Waren auch in pulverisierter Form; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
32
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken