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Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Bauteile, Formteile und Profilteile für Schutzplanken, Leitplanken, Pfosten und Schilder aus Stahl und anderen Metallen, unbeschichtet oder beschichtet, insbesondere mit metallischen oder chemischen Überzügen; Stangen, Stäbe, Leisten, Schienen, Stützen, Streben, Platten und Bleche aus Stahl und anderen Metallen; maschinenmäßig oder von Hand bearbeitete, insbesondere gebohrte, gedrehte, gefräste, gepresste oder gestanzte Formteile aus Metall in Form von Schutzplanken, Leitplanken, Pfosten und Schildern; vorgefertigte Blechverkleidungen aus Stahl und anderen Metallen für Schutzplanken, Leitplanken, Pfosten und Schilder; Lärmschutzwände, Sichtschutzwände, insbesondere bepflanzbare Lärmschutz- und Sichtschutzwände, im wesentlichen bestehend aus Stahl und anderen Metallen; Formteile aus Stahl, nämlich Markierungsnägel und Markierungsplatten zur Markierung von Fahrbahnen und Straßenleitplanken; Formteile aus Stahl, nämlich Markierungsnägel und Markierungsplatten zur Markierung von Fahrbahnen; alle vorgenannten Waren der Klasse 6 ausschließlich für den Einsatz im Zusammenhang mit Verkehrssicherungssystemen und ausgenommen Rohre, Behälter, Ventile, Schläuche, Düsen, Verteiler und ausgenommen für den Einsatz im Zusammenhang mit Schmiersystemen, -geräten, -pumpen oder -anlagen
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Asphalt, Pech und Bitumen; zusammengesetzte Bauteile, Formteile und Profilteile in Form von Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden und Gleitwänden für Straßen (nicht aus Metall); Bauteile, Formteile und Profilteile für Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden und Gleitwänden für Straßen (nicht aus Metall), ausgenommen Rohre, Behälter, Ventile, Schläuche, Düsen, Verteiler, Straßenbegrenzungspfosten, nicht leuchtend und nicht mechanisch (nicht aus Metall); Glasgranulat für die Straßenmarkierung; Straßenmarkierungsfolien und -platten aus Kunststoff; Markierungsnägel aus Kunststoff zur Markierung von Fahrbahnen; alle vorgenannten Waren der Klasse 19 ausschließlich für den Einsatz im Zusammenhang mit Verkehrssicherungssystemen und ausgenommen für den Einsatz im Zusammenhang mit Schmiersystemen, -geräten, -pumpen oder -anlagen
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Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten; Installation, Wartung, Reparaturen und/oder Instandhaltung von Leitplanken, Leitschwellen, Leitwänden, Gleitwänden, Schutzwänden, Lärmschutz- und Sichtschutzwänden für Straßen, von Straßenbegrenzungspfosten und -planken, Pollern und Durchfahrtssperren; Durchführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten, alle vorgenannten Dienstleistungen ausschließlich im Zusammenhang mit Verkehrssicherungssystemen und ausgenommen im Zusammenhang mit Schmiersystemen, -geräten, -pumpen oder -anlagen