29
Luftgetrocknetes Fleisch, geräuchertes Fleisch, Fleisch und Fleischwaren, Fleischersatzwaren, Fisch und Fischwaren, Geflügel, Geflügelteile, Geflügelprodukte und Wild; Fleischextrakte; Wurst- und Wurstwaren, insbesondere Schinken und Speck, vorgenannte Waren auch im Teigmantel; Imbiss-, Fertig- und Halbfertiggerichte sowie Teilzubereitungen, soweit in Klasse 29 enthalten
30
Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Senf; Gewürze; Teigwaren und Nudeln; Imbiss-, Fertig- und Halbfertiggerichte sowie Teilzubereitungen, soweit in Klasse 30 enthalten, einschließlich Snacks, welche im Wesentlichen aus einem Brot-, Brötchen- oder Teiganteil mit Füllungen und/oder Belägen in der Hauptsache bestehend aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen, Wurstwaren, Geflügel und/oder Geflügelteilen, Käse, Gewürzen und Kräutern bestehen; im Extrudier- und Pelletierverfahren sowie andersartig hergestellte oder zubereitete Kartoffeln-, Mais-, Reis-, oder andere Getreideprodukte für Knabberzwecke; Salz- und Laugengebäck