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Computerprogramme für Bildungszwecke für die Förderung der Leseleistung zur Verwendung durch Schullehrer im Rahmen eines computergestützten Lesemanagementprogramms und als Einheit damit verkaufte auf Datenträgern wie Disketten und CD-ROMs aufgezeichnete Bedienungsanleitungen
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Druckereierzeugnisse, nämlich Kataloge mit Informationen über die Wahl und Anwendung von Lerninformationssystemen zur Verwendung durch Lehrkräfte zur Förderung von Bildungserfolgen; Ausbildungsmaterialien, nämlich Softwarehandbücher, Bedienungsanleitungen, Leitfäden in Buchform, Leitfäden und Handbücher für Lehrer sowie Flipcharts, alle mit Unterrichtshilfen zur Förderung erhöhter akademischer Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Entwicklung der Wortschatzbeherrschung, und Leselernkarten; Papier, Pappe, Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen- und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern, Druckstöcke; Druckereierzeugnisse, nämlich Lehrmittel, Schulpapier, Unterrichtshilfen, Werbematerial und Zeitungen auf dem Gebiet der computergestützten Lernprogramme