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Elektronische, elektrische oder mechanische Vergnügungsautomaten; Spielautomaten für Spielhallen; Spielgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; CD-ROM-Spieler; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Software für Videospiele in Form von: ROM-Kassetten, Kassetten, Bändern, Magnetplatten und optischen Platten sowie gedruckten Leiterplatten; Videospiel-Software-Kassetten für unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Computer; Computerprogramme, Spielprogramme; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren; belichtete Spielfilme, belichtete Diafilme, bespielte Videobänder, bespielte Videoplatten, Schallplatten, bespielte Tonbänder, bespielte Audioplatten; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 9 enthalten sind
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Bücher; Veröffentlichungen über Videospielstrategien, Comics in Buchform, Paperbacks, Hardcover-Reihen mit Comics, Romane mit Illustrationen, Sammelkarten; Druckereierzeugnisse; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Spielkarten; bei allen Waren ausdrücklich ausgenommen Artikel zum Schreiben, Zeichnen und Malen sowie deren Teile
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Spiele und Spielsachen, Spielzeug und Puppen, Spielgeräte, andere als münzbetätigte und solche, die ausschließlich zur Verwendung mit Fernsehern geeignet sind; unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Teile und Bestandteile für alle vorstehend genannten Waren; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 28 enthalten sind