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Technische Öle und Fette (mit Ausnahme von eßbaren Ölen und Fetten und ätherischen Ölen); Schmiermittel; gewalzte und gegossene Bauteile, Schienen; Metallrohre und Metallrohrverbindungsstücke; pneumatische und elektropneumatische Türöffner aus Metall, Schlösser aus Metall, Reservoire und Zylinder aus Metall für Flüssigkeiten, sämtliche Waren, soweit sie in Klasse 6 fallen; pneumatische und hydraulische Maschinen und Maschinenteile für Straßenbau- und -räumfahrzeuge, Tieflader, Landmaschinen, Rodemaschinen, Straßenbaumaschinen, Kipplader, Transportfahrzeuge, Kräne, Kompressoren, Rammen, und für Bohrmaschinen, soweit sie in Klasse 7 fallen; pneumatische und hydraulische Baumaschinen und Baumaschinenteile, pneumatische und hydraulische Landbearbeitungsmaschinen und -maschinenteile, pneumatische und hydraulische Maschinenbaumaschinen und Maschinenbaumaschinenteile; pneumatische und hydraulische Kontroll- und Warngeräte für Landmaschinen, Straßenräumfahrzeuge, Tieflader, Rodemaschinen, Straßenbaumaschinen, Kipplader, Transportfahrzeuge, Kräne, Kompressoren, Rammen, und für Bohrmaschinen, soweit sie in Klasse 7 fallen; geräuschlose Kettenantriebe; Wärmeaustauscher als Teile von nur für das Kühlen von Öl- und anderen Wärmeaustauschern mit genormten Bestandteilen bestimmten Maschinen; Motoren und Motorenteile (ausgenommen für den Antrieb von Landmaschinen und -fahrzeugen) für Kompressoren und für alle mechanischen Maschinen und Apparate, soweit in den Klassen 6, 7, 8, 9, 11 und 12 enthalten; Blasebalge, Kolben und Kolbenstangen, Aufspanngeräte, Spannfutter und Spannköpfe für Werkzeuge und Maschinen, Walzen, Schmierbuchsen, Schmiergeräte, Ölwannen und Ölbehälter aus Metall; Drehzahlregler und Geschwindigkeitsregler für Schienen- und Straßenfahrzeuge und Wasserfahrzeuge mit Ausnahme von Drehzahl- und Geschwindigkeitsreglern für Hochdruckanlagen, Wasserradgeneratoren und Dampfturbinen, soweit in Klasse 7 enthalten; Apparate, wie Trichter, mit einem luftbedienten Ventil zum automatischen Regulieren des Entladens von vorbestimmten Mengen von Sand; elektrische, pneumatische und hydraulische Steuergeräte für Wasserfahrzeugkontrollen sowie Teile der vorgenannten Waren, sämtlich soweit in Klasse 7 enthalten; Handwerkzeuge und Messerschmiedewaren; Schiffahrts-, Vermessungs-, elektrotechnische und optische Meß-, Signal-, Kontroll- und Warnapparate, -instrumente und -geräte, soweit in Klasse 9 enthalten; elektrotechnische und elektronische Geräte und Instrumente für stehende und bewegbare Maschinen, Apparate und Anlagen, insbesondere für die Eisenbahn- und Kraftfahrzeugindustrie und für industrielle Kontrollvorrichtungen, soweit in Klasse 9 enthalten; Signalgeräte und Überwachungsinstrumente (mit Ausnahme von Signalgeräten und Überwachungsinstrumenten für Aufzüge) und mit Ausnahme von Testgeräten für die Elektro-Industrie, soweit in Klasse 9 enthalten; elektrische und elektro-mechanische Türöffner mit Ausnahme von elektrischen und elektromechanischen Türöffnern für Aufzüge; Elektromagneten und elektro-magnetische Wicklungen und Spulen mit Ausnahme von Kontaktgebern für Spulen für überleitende Elektromagneten, elektronische Kontrollgeräte, für Schienen- und Straßenfahrzeuge, für industrielle Automaten und Wasserkraft, Weichen und Verstellhebel, optische Apparate, Instrumente und Geräte für Eisenbahninstallationen und Schienenfahrzeuge; Meßapparate, -geräte und -instrumente für Eisenbahninstallationen, für Schienen- und Motorfahrzeuge, soweit sie in Klasse 9 fallen; Signalgeräte und -apparate für die Verkehrskontrolle (mit Ausnahme von; Kontrollcomputern für den Straßenverkehr), Zentralweichen- und Signalleitungen, Kontrolleitungen für Schienenfahrzeuge und Schienenanlagen, soweit sie in Klasse 9 fallen; Apparate und Instrumente zum automatischen Auslösen von Zugbremsen, elektro-magnetische Signal- und Notbremsleitungen, elektrische Weichenumstellkontrolleitungen und -hebel für Eisenbahnschienen, Hochspannungsleitungen für elektrostatische Abscheidegeräte und -instrumente, Stromleitungen für Eisenbahn- und Untergrundbahnwagen, Batterieladegeräte für Eisenbahn- und Untergrundbahnwagen, elektrische Halbleiter; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsanlagen sowie Wärmeaustauscher (nicht als Teil von Maschinen) und Klima-Anlagen, sämtliche Anlagen und Waren für Eisenbahn- und Untergrundbahnwagen; Bremsen, Bremsschläuche, Bremsleitungen für Fahrzeuge und ihre Teile, soweit sie in Klasse 12 fallen; Scheibenwischer, Scheibenwisch- und -waschleitungen, -geräte und -apparate; pneumatische Türschließer und Türschließleitungen; Leitungen zur Vermeidung des Schleuderns und Ausgleitens von Fahrzeugen, Spurhaltegeräte für Fahrzeuge und ihre Teile; Schlauchkupplungen und ihre Teile; Überdruck- und Unterdruckgeneratoren und ihre Teile; elektropneumatische, elektronische, pneumatische und hydraulische Motoren- und Getriebekontrollgeräte und -leitungen und ihre Teile; Anhängerkupplungen, Aufhängerhaken und ihre Teile, soweit sie in Klasse 12 fallen; Sandstreuer und ihre Teile für Fahrzeuge; pneumatische, hydraulische und elektrische Kontroll- und Warnleitungen und -geräte für Schiffe und Schiffsgetriebe; Motoren und Getriebe für Landfahrzeuge; Eisenbahnkupplungen für Lokomotiven, Triebwagen und für Waggons; Stoßdämpfer für Fahrzeuge; Waren aus Kunststoff, Gummi und Gummiersatzstoffen, soweit sie in Klasse 17 fallen, nämlich Kunststoffverbindungsschläuche für Gas-, Luft- und Wasserleitungen und -behälter; Membrane mit Ausnahme von Membranen mit entgegengesetzter Osmose, Plastikrohre, Plastikleitungen, Abdichtungen, Verbindungsstücke, Bremsschläuche (nicht aus Metall), Rohre (mit Ausnahme von Heizungsrohren und Maschinenteilen) und Rohrverbindungsstücke (nicht aus Metall), Blasebalge