1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel und sonstige chemische Mittel für die Behandlung des Bodens und von Kulturen; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Blumenerde; Schnittblumen-Frischhaltemittel; chemische Erzeugnisse für den Gartenbau (ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten); Substrat für Hydrokulturen
5
pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Sanitärprodukte für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Babykost, Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide
6
unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre, Geldschränke; Waren aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten; Erze; transportable Bauten aus Metall, nämlich in Form von Gartenhäusern, Wintergärten, Gartenpavillons und Gewächshäusern; Regenwassertanks aus Metall; Kompostbehälter aus Metall; Kabelverbindungen aus Metall (nicht elektrisch); Zäune und Gitter aus Drahtgeflecht; Zäune, Pfosten, Türen aus Metall; Blumenkästen aus Metall; Gefäße und Töpfe aus Metall für Pflanzen und Blumen; Figuren (Statuetten) aus unedlen Metallen
7
Maschinen für die Metall-, Holz-, Kunststoffverarbeitung, die chemische Industrie, die Landwirtschaft, den Bergbau und Teile der vorgenannten Maschinen; Werkzeugmaschinen; Textilmaschinen und deren Teile; Maschinen für die Getränkeindustrie und Teile der vorgenannten Maschinen; Baumaschinen und deren Teile; Verpackungsmaschinen und deren Teile; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte und Maschinen; Brutapparate für Eier; maschinelle Geräte und Maschinen für Gartenbauzwecke; Gartenmotorgeräte; motorgetriebene Rasenmäher; Pumpen (Maschinen- oder Motorenteile); elektrische oder gasbetriebene Wasserpumpen (als Maschinen- oder Motorenteile)
8
handbetätigte Werkzeuge und Geräte für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für die Bautechnik und Teile der vorgenannten Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate; handbetätigte landwirtschaftliche Geräte und Maschinen sowie Bodenbearbeitungsgeräte und Gartenbaugeräte; Gartenwerkzeuge; Hacken, Spaten, Gabeln, Harken, Schaufeln, Besen, Stiele, Scheren; handbetriebene Rasenmäher und Rasenkantenscheren; Handpumpen
11
Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Wärmepumpen, Bewässerungsmaschinen für die Landwirtschaft; elektrische Bewässerungsanlagen und deren Zubehör (soweit in Klasse 11 enthalten), insbesondere Filter und Anschlussstücke; Springbrunnen, Zierbrunnen; Brunnengefäße
12
Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Vorrichtungen zum Aufbewahren von Schläuchen in Form von Schlauchwagen und Schlauchtrommeln; Handwagen und Schubkarren
17
Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall); Schläuche aus Gummi und Kunststoff für Bewässerungsanlagen
19
Baumaterialien (nicht aus Metall), Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; Denkmäler (nicht aus Metall); transportable Bauten (nicht aus Metall) in Form von Gartenhäusern, Gartenpavillons, Gewächshäusern, Wintergärten; Holzhäuser; Kompostbehälter (nicht aus Metall); Regenwassertanks aus Mauerwerk; Baumaterialien aus Holz, Kunststoff, Ton oder Glas zum Einsatz im Garten- und Landschaftsbau; Zäune und Zaunpfosten (nicht aus Metall); Zaunbretter; Fenster (nicht aus Metall); Gartenholz; Hydrokultursteine; Figuren (Statuetten) aus Stein, Beton oder Marmor
20
Möbel, Gartenmöbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit in Klasse 20 enthalten, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; Werkzeuggriffe (nicht aus Metall); Regenwassertanks (nicht aus Metall und nicht aus Mauerwerk); Ständer (nicht aus Metall) für Blumentöpfe; Blumenkästen, Gefäße und Töpfe (nicht aus Metall) für Pflanzen und Blumen; Dekorationsartikel, nicht aus Metall oder aus Mauerwerk; Figuren (Statuetten) aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff
21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut; Kunstgegenstände, Figuren (Statuetten) aus Ton, Terrakotta, Porzellan, Glas; Blumenkästen; Gefäße und Töpfe für Pflanzen und Blumen; Blumen- und Pflanzenhalter (Blumengestecke), Blumenübertöpfe; Gießkannen; Brauseköpfe für Gießkannen; Töpfe für Hydrokulturen; Rohre aus Gummi und Kunststoff für Bewässerungsanlagen; Bewässerungsspritzen für Blumen und Pflanzen; Sprührohre für Bewässerungsschläuche; sämtliche vorgenannten Waren, soweit in Klasse 21 enthalten
31
land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, soweit in Klasse 31 enthalten, Samenkörner und Sämereien, auch in Band-, Pillen- oder anderer Form und auch in Mischungen und Verbindungen mit wachstumsfördernden und bodenverbessernden Mitteln; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Bäume, Christbäume; Blumenzwiebeln; Bulben; Knollen; Wurzelstöcke; Steckzwiebeln und Schalotten, sämtliche vorstehenden behandelt und unbehandelt; Teile von lebenden Pflanzen; Baumschulartikel (soweit in Klasse 31 enthalten), insbesondere Laub- und Ziergehölz; Nadelhölzer (Koniferen); Stauden; Beeren-, Stein- und Kernobst; Rosenstöcke; Schling- und Kletterpflanzen; Beet- und Balkonpflanzen; Innenpflanzen ohne Topf; Tillandsien; Bonsaipflanzen; Hydrokulturpflanzen; Gemüse- und Gewürzpflanzen; Wasserpflanzen; Tierfutter; Futtermittel, Malz; Rasensamen, Vogelsand
35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Einzelhandelsdienstleistungen in den vorgenannten Warenbereichen, als Bau-, Handwerker-, Gartenartikel und insbesondere als Verbrauchsgüter für den Do-it-yourself-Bereich