6
11
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Gegenstände zur Stadt- und Außenraumausstattung, soweit in Klassen 6, 11, 19, 20 und 28 enthalten, nämlich Sitze, Bänke (insbesondere Parkbänke, Parkbankreihen und Rundbänke), Liegen, Abfallbehälter, Abstellvorrichtungen für Zweiräder (insbesondere für Fahrräder; auch zur Diebstahlsicherung), Poller, Versorgungspoller, Absperrungen, Geländer, Pflanzkübel, Baumschutzbügel, Baumschutzgitter, Baumscheiben, Berankungshilfen, Brunnen, Personen- und Fahrradunterstände, Wartehäuser, Plakatschilder und Werbeboxen (auch in anderen Außenausstattungsartikeln integriert), Außenleuchten und deren Teile, Spiele, Spielzeug und im Freien zu benutzende Spielgeräte sowie Turn- und Sportartikel aus Metall (auch Gussmetall) und nicht aus Metall, aus Holz, Kunststoff, Stein, Beton und/oder aus Recyclingmaterial