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Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Spiel- und Unterhaltungsautomaten (auch münzbetätigt); Video- und Computerspiele zum Anschluss an Fernsehgeräte; Magnetaufzeichnungsträger; bespielte und unbespielte Ton- und Bildträger (ausgenommen unbelichtete Filme), insbesondere Schallplatten, Tonbänder, Tonkassetten, Audio- und Videoplatten, -folien, -kassetten, -filme und -bänder, CD-ROMs; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 9 enthalten; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, Bücher, Magazine, Poster, Papier- und Vinylaufkleber, Rubbelbilder, Abziehbilder aus Papierwaren, Werbedrucksachen, Broschüren; Photographien; Schreibwaren; Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffe oder aus Kunststoffen, soweit in Klasse 20 enthalten; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Planung, Gestaltung, Produktion, Ausstrahlung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehsendungen und Videotext, insbesondere Werbespots; Ton- und Bildübertragung durch Draht-, Kabel- und Satellitenfunk sowie ähnliche technische Einrichtungen; Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen und audiovisuellen Programmen; Sammeln und Liefern von Nachrichten und Informationen; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Planung, Gestaltung, Produktion, Reproduktion, Vorführung und Vermietung von Filmen, Video- und Tonaufnahmen, Produktion und Reproduktion von Ton- und Bildaufnahmen auf anderen Bild- und/oder Tonträgern, Vorführung und Vermietung dieser Bild- und/oder Tonträger; Produktion und Gestaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltungssendungen; Betrieb und Vermietung von Studios einschließlich von Einrichtungen, Apparaten und Geräten für die Produktion von Filmen; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation und Darbietung von Fernseh-, Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen von Wettbewerben im Bildungs-, Unterrichts-, Unterhaltungs- und Sportbereich, auch zur Aufzeichnung oder als Livesendung im Rundfunk oder Fernsehen; Vermietung von Filmen, Video- und Tonaufnahmen; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen; Zusammenstellung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen und audiovisuellen Programmen; Dienstleistungen der Freizeitgestaltung, soweit in Klasse 41 enthalten; Vergabe von Sende-, Weitersende-, audiovisuellen, mechanischen oder sonstigen Nutzungsrechten an Fernsehsendungen sowie sonstigen Ton- und Bildproduktionen; Dienstleistungen einer Datenbank; Lizenzvergabe und sonstige Verwertung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten für andere