9
Textdaten-, Ton- und Bildträger, ausgenommen unbelichtete Filme; mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art; Lehrmittel als Datenträger; elektronische Publikationen (herunterladbar), insbesondere Präsentationen
16
Fotografien; Druckereierzeugnisse, insbesondere Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Kataloge; Lehr- und Unterrichtsmaterial (ausgenommen Apparate), soweit in Klasse 16 enthalten
35
betriebswirtschaftliche Prüfungen aller Art, insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüfungen; Steuerberatung; betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung; betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Wirtschaftsprüfernachwuchses; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Planung von Werbekampagnen und -maßnahmen aller Art (insbesondere mittels Ton, Bild, Plakaten, Internet, Radio, Film, Fernsehen und sonstigen Werbeträgern) für den beruflichen Nachwuchs und die Öffentlichkeit über die Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsprüfers; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Geschäftsführung für Dritte; Konkursverwaltung, nämlich Unternehmensverwaltung und Geschäftsführung
36
treuhänderische Tätigkeiten, nämlich Vermögensverwaltung, Sequestration (Zwangsverwaltung), Geschäftsliquidationen (Finanzdienstleistungen), Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung in finanzieller Hinsicht; Konkursverwaltung, nämlich Vermögensverwaltung; finanzielle Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere von Lehrgängen, Seminaren, Kursen und Vorträgen, auch solche berufsbegleitender Fortbildung, in allen Tätigkeitsgebieten des Wirtschaftsprüfers; finanzielle Förderung von Hochschularbeiten und Bibliotheken auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens; finanzielle Förderung für den beruflichen Nachwuchs in Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten
41
Durchführung sowie fachliche und organisatorische Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere von Lehrgängen, Seminaren, Kursen und Vorträgen, auch solche berufsbegleitender Fortbildung sowie in Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten; Unterhaltung von Präsenzbibliotheken; Veröffentlichungen von Verlagsdruckerzeugnissen (ausgenommen für Werbezwecke) über fachliche Verlautbarungen zu Grundsatzfragen auf dem Tätigkeitsgebiet eines Wirtschaftsprüfers und über pädagogische Stellungnahmen zu fachlichen und beruflichen Einzelfragen von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Durchführung von Veranstaltungen zu Themen aus den Tätigkeitsgebieten des Wirtschaftsprüfers, soweit in Klasse 41 enthalten; Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte); Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften (ausgenommen für Werbezwecke), Zeitungen, Zeitschriften und Büchern; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen, insbesondere Präsentationen, auch im Internet