29
Fleisch, Fisch, Wild und Geflügel sowie Waren daraus in frischer, tiefgefrorener, geräucherter und teilzubereiteter Form, auch in Form von Frikadellen oder als Extrakt; Wurstwaren und Wurstkonserven; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch, Fisch, Wild und/oder Geflügel; Fleisch-, Fisch-, Wild-, Geflügel- und Suppenkonserven, auch als Tiefkühlkost; Fleisch-, Fisch-, Geflügelgallerten; Wurst-, Fleisch-, Fisch- und Geflügelsalate; Ragouts und Fertiggerichte in konservierter Form, im Wesentlichen bestehend aus einem Fleisch- oder Geflügelanteil und mit einer Gemüse-, Kartoffel-, Reis- oder Nudelbeilage; Suppen und Brühe, auch in Extraktform; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette
30
Marinaden, insbesondere Geflügelmarinaden; Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melasse, Hefe, Backpulver; Pizzen; Quiches; Salz, Senf; Essig; Saucen; Gewürze; Kühleis; natürliche, nichtmedizinische Zuckeraustauschstoffe; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Nudeln; Fertiggerichte aus Teigwaren; Salatsaucen; Gewürzmischungen und -zubereitungen; Melassesirup, Süßspeisen, nämlich Puddingdesserts, mit Milch zubereiteter Reisbrei und Grießbrei, Speiseeis und Speiseeispulver, vorgenannte Waren der Klasse 30 auch als Feinkostartikel; Feinkostartikel, nämlich Fleischpasteten, Pasteten (Backwaren), Pasteten (mit Teigmantel); sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch als Zubereitungen und auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form; Kartoffelmehl für Nahrungszwecke; Wild- und Geflügelfleischpasteten; Algen (Würzmittel)
31
Geflügel (lebend), insbesondere Puten; Legemittel für Geflügel; Grütze für Geflügel; Geflügelmastfutter; Futtermittel für Tiere; land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Malz