29
Fleisch und Fleischwaren; Schinken; Schweineschmalz; Geflügel; Geflügelteile; Geflügelprodukte und Wild; Wurst und Wurstwaren; Fleischkonserven; Pökelfleisch; Fleischextrakte; Leberpastete; Fertiggerichte und fertige Teilgerichte auch in tiefgekühlter Form, in der Hauptsache bestehend aus Gemüse und/oder Fisch und/oder Fischwaren und/oder Geflügel und/oder Geflügelprodukten und/oder Fleisch und/oder Fleischwaren und/oder Kartoffeln und/oder zubereitetem Obst, vorgenannte Gerichte auch unter Beigabe von Teigwaren und/oder Reis und/oder Backwaren soweit in Klasse 29 enthalten
30
Fertiggerichte und fertige Teilgerichte auch in tiefgekühlter Form, in der Hauptsache bestehend aus Teigwaren und/oder Reis und/oder Backwaren, vorgenannte Gerichte auch unter Beigabe von Gemüse und/oder Fisch und/oder Fischwaren und/oder Geflügel und/oder Geflügelprodukten und/oder Fleisch und/oder Fleischwaren und/oder Kartoffeln und/oder zubereitetem Obst, soweit in Klasse 30 enthalten; Fleischpasteten; Gewürze; Gewürzmischungen; Soßen [Würzen]
40
Schlachten von Tieren; Räuchern von Nahrungsmitteln; Konservieren von Nahrungsmitteln