6
Lagerbehälter aus Metall für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien, ausgenommen in der Medizinbranche; feuerhemmende Lagerbehälter aus Metall für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien, ausgenommen in der Medizinbranche
17
Isoliermaterial, Dämmmaterial, insbesondere in Plattenform; Waren aus Kunststoff (Halbfabrikate), ausgenommen solche aus unbrennbarem oder unentzündbarem Material; Waren aus Kunststoff (Halbfabrikate), insbesondere solche aus unbrennbarem oder unentzündbarem Material; Dämm-Material und Isoliermaterial, insbesondere aus mineralischem Material, vorgenannte Waren insbesondere bestehend aus Schichtmineralien, insbesondere Vermiculite, vorgenannte Waren insbesondere für den Bau von Lagerbehältern für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien
19
Thermisch expandierter mineralischer Zuschlagstoff, insbesondere Vermiculite, zur Verwendung in Baumaterialien, nämlich, Beton, Trockenmörtel; Bauteile, insbesondere Leichtbauplatten aus unbrennbarem oder feuerdämmendem Material oder Schichtmineralien, insbesondere aus Vermiculite, vorgenannte Waren insbesondere für den Bau von Lagerbehältern (Bauten) für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien, vorgenannte Waren nicht für die Medizinbranche
20
Lagerbehälter nicht aus Metall für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien; feuerhemmende Lagerbehälter nicht aus Metall für die Aufbewahrung von Gefahrgut, nämlich für Akkumulatoren und Batterien, vorgenannte Waren nicht für die Medizinbranche