35
betriebswirtschaftliche Beratung vor und bei Vertragsverhandlungen mit Trägern von Gesundheitskosten bezogen auf digitale Gesundheitsanwendungen, digitale Pflegeanwendungen und digitale Medizinprodukte, soweit in Klasse 35 enthalten (keine Rechtsberatung); betriebswirtschaftliche Beratung im Hinblick auf Anforderungen für die Kostenerstattung, alle Dienstleistungen bezogen auf digitale Gesundheitsanwendungen, digitale Pflegeanwendungen und digitale Medizinprodukte
42
Informationstechnologieleistungen für die pharmazeutische Industrie und die Gesundheitsbranche; Planung und Durchführung von klinischen Studien, alle Dienstleistungen bezogen auf digitale Gesundheitsanwendungen, digitale Pflegeanwendungen und digitale Medizinprodukte
44
Beratungen in Bezug auf das Gesundheitswesen; Beratungen auf dem Gebiet der medizinischen Gesundheitspflege
45
juristische Beratungsdienste hinsichtlich behördlicher Anforderungen betreffend den Marktzugang von digitalen Gesundheitsanwendungen, digitalen Pflegeanwendungen und digitalen Medizinprodukten; juristische Beratung im Hinblick auf Anforderungen für die Kostenerstattung, alle Dienstleistungen bezogen auf digitale Gesundheitsanwendungen, digitale Pflegeanwendungen und digitale Medizinprodukte