36
Finanzdienstleistungen; Finanzdienstleistungen für Unternehmen; Finanzdienstleistungen für Privatpersonen; Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Finanzauskunfts- und -beratungsdienste sowie Bereitstellen von Finanzdaten; Investmentdienstleistungen; Finanzierungsdienste; Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten ohne Abgabe von persönlichen Empfehlungen, die auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird; Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen in finanzieller Hinsicht; Finanzberatung und -Dienstleitungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen ausgenommen die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement und die Administration von Alternativen Investmentfonds sowie der Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), die Konzeption, das öffentliche Angebot, die Verwaltung und das Risikomanagement von nicht in Wertpapieren verbrieften und nicht als Anteilen an einem Investmentvermögen ausgestalteten Vermögensanlagen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren oder das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder die partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen oder Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen sind