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Feuerbeständige sowie rauchdichte Kabelabschottungen, insbesondere in Form von Kabelboxen, feuerbeständige sowie rauchdichte Rohrabschottungselemente einschließlich Stopfenabschottungselemente, vorgenannte Waren als Baumaterial aus Metall; Absperrvorrichtungen in Form von Absperrventilen aus Metall; Brandschutztüren, Rauchschürzen und Feuerschutzabschlüsse von bahngebundenen Förderanlagen Waren aus Metall, nämlich; die vorstehenden Waren nicht in Bezug auf die folgenden Bereiche: Fertigung und Verlegen von Fußböden
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Feuerfeste und rauchdichte Kabelabschottungen, insbesondere in Form von Kabelboxen, feuerfeste und rauchdichte Rohrabschottungselemente, einschließlich Stopfenabschottungselemente, wobei es sich bei den vorstehend genannten Waren um Baustoffe aus folgenden Materialien handelt: Steinwolle, Mörtel, Kunststoff, insbesondere in Form von Schäumen mit inneren Brandschutzmaterialien und in Massenproduktion vorgefertigt zum Vergießen und Verputzen auf der Baustelle; die vorstehenden Waren nicht in Bezug auf die folgenden Bereiche: Fertigung und Verlegen von Fußböden
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Abdichten und maschinelles Verpressen von umlaufenden Fugen an Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Bränden in Lüftungsleitungen; Einbau von Feuerschutztüren, Rauchschürzen und Feuerschutzabschlüssen von bahngebundenen Förderanlagen; Wartung in Bezug auf die folgenden Waren, brandschutztechnische Gebäudeausstattungen, nämlich, Türen, Toren, Brandschutzklappen, Abschottungselementen, Brandmeldeanlagen; Durchführung von brandschutztechnischem Innenausbau bei Wänden, Decken und Auskleidungen von Haustechnikeinrichtungen; all die vorgenannten Dienstleistungen nicht in Bezug auf die folgenden Bereiche: Fertigung und Verlegen von Fußböden
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technische Planung bei Wänden, Decken und Auskleidungen von Haustechnikeinrichtungen; Erstellen von Sachverständigengutachten, In Bezug auf die folgenden Bereiche, Feuerschutztechnik; Erstellung von Brandschutzkonzepten als Dienstleistung für den Bauherren durch Begutachtung/Bewertung eines Bauvorhabens in technischer Hinsicht nach den Vorgaben der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer; all die vorgenannten Dienstleistungen nicht in Bezug auf die folgenden Bereiche: Fertigung und Verlegen von Fußböden