KYŌZIN

EUIPO EUIPO 2020 Marke eingetragen (aktive Marke)

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Die Unionsmarke KYŌZIN wurde als Wortmarke am 19.02.2020 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet.
Sie wurde am 19.06.2020 im Markenregister eingetragen. Der aktuelle Status der Marke ist "Marke eingetragen (aktive Marke)".

Markendetails Letztes Update: 08. Februar 2024

Markenform Wortmarke
Aktenzeichen 018198366
Anmeldedatum 19. Februar 2020
Veröffentlichungsdatum 12. März 2020
Eintragungsdatum 19. Juni 2020
Ablaufdatum 19. Februar 2030

Markeninhaber

10-5 Nihonbashi-Kayabacho 2-Chome, Chuo-ku
Tokyo
JP

Markenvertreter

Maximiliansplatz 12b 80333 München DE

Waren und Dienstleistungen

19 Platten aus Zement und Kunstharz zur Verwendung bei der Reparatur, Verstärkung und/oder beim Schutz von Zementbauten; Platten aus Zement, Kunstharz und synthetischen Fasern zur Verwendung bei der Reparatur, Verstärkung und/oder beim Schutz von Zementbauten; Baumaterialien aus Kunststoff; Baumaterialien, nicht aus Metall

Markenhistorie

Datum Belegnummer Bereich Eintrag
07. Januar 2021 Änderung Vertreter, Published

ID: 11018198366