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Joghurt; Aromatisierter Milchersatz; Milchgetränke auf Milchbasis; Milchgetränke auf Milchbasis; Joghurtgetränke; Joghurtgetränke; Getränke auf Kokosbasis als Ersatzmittel für Milch; Kaffeeweisser für Getränke; Getränke auf der Basis von Milchprodukten; Schokoladennährgetränke auf der Basis von Molkereiprodukten; Nährgetränke auf der Basis von Molkereiprodukten; Nährgetränke auf Milchbasis, auch Kakao enthaltend; Pulver auf Milchbasis zur Herstellung von Nährgetränken und Shakes auf Milchbasis; Getränke auf der Basis von Früchten als Milchersatz; Getränke auf der Basis von Früchten [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Milchgetränke, auch Fruchtsäfte enthaltend; Fruchthaltige Milchgetränke; Milchgetränke auf Milchbasis; Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Getränke auf Milchbasis mit Kaffee; Milchbasierte Getränke mit Schokolade; Milchgetränke mit Milchkonzentraten, pflanzlichen Ölen und Nährstoffzusätzen; Getränke auf der Basis von Milch mit hohem Milchanteil; Nährgetränke auf Sojabasis als Ersatzmittel für Milch; Schokoladennährgetränke auf Gemüsebasis [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Nährgetränke auf Gemüsebasis [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Getränke auf der Basis von Joghurt; Mandelmilch für Getränke; Alkoholfreies Erdnussmilchgetränk, nicht als Milchersatz
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Süßungsmittel [natürlich]; Alkoholfreie Fruchtextraktzusätze für Speisezwecke, nicht für industrielle Zwecke [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Gesüßte Lebensmittel, nämlich Frühstückscerealien, Imbissgerichte auf Getreidebasis, Eiscreme, Schokolade und Backwaren; Gesüßte Getränke, Nämlich, Tee- und Kaffeegetränke; Fruchtextrakte, nämlich Fruchtextrakte zur Verwendung als Aromastoffe für Nahrungsmittel; Kaugummi; Zuckerwaren, Konfekt; Zuckerwaren aus Zuckeraustauschstoffen; Joghurteis [Speiseeis]; Gefrorene Joghurtsüßwaren; Kaffeegetränke; Getränke auf der Basis von Tee; Schokoladegetränke; Kaffeegetränke; Getränke auf der Basis von Tee; Schokoladennährgetränke, nicht auf Milch- oder Pflanzenbasis; Schokoladegetränke; Getränke auf Schokoladenbasis mit Milch; Milchkakao; Kakaogetränke; Kaffeegetränke; Milchkaffee; Sirup mit Kaffeearoma für die Zubereitung von Nährgetränken [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Eiskaffee, Nämlich, Affogato; Milchhaltige Kaffeegetränke; Eisgetränke auf Kaffeebasis; Aromastoffe [pflanzliche], für Getränke, ausgenommen ätherische Öle; Fruchtaromen für Lebensmittel oder Getränke, ausgenommen Essenzen; Nährgetränke auf Getreidebasis [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Nährgetränke auf Grasbasis [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Kräuternährgetränke [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Mischungen in Form von Konzentraten, Sirupen oder Pulvern zur Verwendung bei der Zubereitung von Teegetränken; Verzehrfertige Kakaogetränke und Getränke auf Kakaobasis; Verzehrfertiger Kaffee und Kaffeegetränke; Sirupe für die Aromatisierung von Speisen oder Getränken; Getränke auf der Basis von Tee mit Fruchtgeschmack; Eisteegetränke
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Fruchtsaftkonzentrate; Säfte; Fruchtextrakte, Nämlich, Alkoholfreie Fruchtextrakte für die Zubereitung von Getränken; Gemüsesäfte [Getränke]; Gesüßte Getränke mit Fruchtgeschmack; Getränke mit Fruchtgeschmack; Gesüßte Getränke, Nämlich, Sojagetränke, ausgenommen als Milchersatz, Getränke auf Mandelbasis, nicht als Milchersatz, alkoholfreie Getränke auf Reisbasis, nicht als Milchersatz, Smoothies, Und kohlensäurehaltige Getränke mit Fruchtgeschmack; Alkoholfreie Getränke, nämlich kohlensäurehaltige Getränke; Tiefgekühlte kohlensäurehaltige Getränke; Halbgefrorene kohlensäurehaltige Getränke; Aloe-Saftgetränke; Apfelsaftgetränke; Aromatisierte Getränke auf der Basis von Früchten, Protein, Stärkungsmitteln, Zucker und anderen flüssigen Nährstoffen, Nämlich, Proteingetränke zur Verwendung als Füllstoff für Lebensmittel und nicht zur Verwendung als Mahlzeitenersatz [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Aromatisierte Getränke auf der Basis von Früchten, Protein, Stärkungsmitteln, Zucker und anderen flüssigen Nährstoffen, Nämlich, Kohlenhydratgetränke zur Verwendung als Füllstoff für Lebensmittel [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Schönheitsgetränke, nämlich Fruchtsäfte und Energiegetränke mit Nahrungsergänzungsstoffen; Getränke auf Kokosbasis, keine Milchersatzgetränke; Konzentrate und Pulver für die Zubereitung von Energiegetränken und Getränken mit Fruchtaroma; Konzentrate, Sirupe oder Pulver für die Herstellung von Erfrischungsgetränken oder Getränken mit Teegeschmack; Eisgekühlte Fruchtgetränke; Tiefgekühlte Getränke auf Fruchtbasis; Fruchtgetränke; Fruchtkonzentrate und -pürees als Inhaltsstoffe für Getränke; Getränke auf der Basis von Früchten; Traubensaftgetränke; Eisgekühlte Fruchtgetränke; Isotonische Getränke; Alkoholfreie Getränke mit Teegeschmack; Alkoholfreie Getränke mit Fruchtsäften; Alkoholfreie Getränke mit Teegeschmack; Alkoholfreie Getränke mit Kaffeegeschmack; Alkoholfreie Malzgetränke; Alkoholfreie, perlende Fruchtsaftgetränke; Alkoholfreie, aromatisierte, gefrorene Getränke ohne Kohlensäure; Orangensäfte; Ananassaftgetränke; Pulver für die Zubereitung von Getränken auf Fruchtbasis; Pulver für die Zubereitung von isotonischen Sportgetränken; Fertige Vorspeisen, vorwiegend bestehend aus Fruchtgetränken und Fruchtsäften [Begriff vom Internationalen Büro als zu unbestimmt erachtet - Regel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeinsamen Ausführungsordnung]; Protein-angereicherte Sportgetränke; Sorbets [Getränke]; Sojagetränke, ausgenommen als Milchersatz; Sirupersatzmittel für die Zubereitung von Getränken; Sirupe für Getränke; Sirupe für die Zubereitung von Getränken; Sirupe für die Zubereitung von nicht alkoholischen Getränken; Sirupe für die Zubereitung von Getränken auf Molkebasis; Tomatensaft; Wassergetränke; Molkegetränke; Getränke auf Getreidebasis