9
Hardware und Software nämlich für Casino- und Glücksspielhallenspiele, für Glücksspielautomaten oder, Slotmaschinen; Programme zum Betreiben von elektrischen und elektronischen Apparaten für Spiel-, Vergnügungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Soft- und Hardware, Datenaufzeichnungs- und Speichermedien, Computerplatinen für elektronische Spielapparate und Spielautomaten zur gewerblichen Nutzung; Hardware für die Datenverarbeitung; elektrische, elektronische, optische oder automatische Apparate zur Identifizierung von Datenträgern, Ausweis- und Kreditkarten, Geldscheinen und Münzgeld; Platinen, bestückte Leiterplatten (elektronische Bauelemente) und Kombinationen hieraus als Baugruppen und als Teile von Geräten, soweit in Klasse 9 enthalten
28
Slotmaschinen und/oder elektronische Geldspielapparate mit oder ohne Gewinnmöglichkeit; elektrische und elektronische Apparate für Spiel-, Vergnügungs- und Unterhaltungszwecke oder Sportautomaten; Spiel- und Unterhaltungsautomaten; Wettautomaten; Gehäuse für Slotmaschinen, Spielautomaten und Spielmaschinen; elektronische oder mechanische, Spielautomaten, Spielmaschinen, Slotmaschinen welche durch Einwurf von Münzen, Jetons, Banknoten, Tickets oder mittels elektronischen, magnetischen oder biometrischen Speichermedien betätigt werden, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Casinos und Spielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung; elektrische, elektronische oder mechanische Geräte zur Durchführung von Video Lotterie Spielen und/oder für Wettdienstleistungen oder Wettbüros