1
Extrakte zur Verwendung in der Lebensmittelwirtschaft (insbesondere in der Fleisch-, Milch-, Süßwaren-, Backwaren-, Speiseeis-, Obst- und Gemüseindustrie), soweit sie in Klasse 1 enthalten sind; Emulgatoren für Speisezwecke; Pektin für die Lebensmittelindustrie; Lezithin für Speisezwecke; Präparate zur Verlängerung der Haltbarkeit von Lebensmitteln; Lebensmittelstabilisatoren
29
Fleisch und Fleischwaren, Wurstwaren, Fleischextrakte, Extrakte zur Verwendung in der Fleischindustrie, Extrakte zur Verwendung in der Lebensmittelwirtschaft (Milch-, Speiseeis-, Obst- und Gemüseindustrie), soweit sie in Klasse 29 enthalten sind; Dickungsmittel für Nahrungsmittel, Bindemittel zur Verwendung in der Nahrungsmittelindustrie und Protein für Speisezwecke; Fruchtkonzentrate, Gemüsekonzentrate und Obst- und Gemüsekonzentrate; Milchfreie Kaffee- und Teeweißer
30
Aromastoffe für Speisen, Gewürze, Fleischbeizmittel (Mittel zum Zartmachen) für Haushaltszwecke, Extrakte zur Verwendung in den folgenden Bereichen: Nahrungsmittelindustrie (insbesondere die Süßwaren- und Backwarenindustrie), soweit vorgenannte Waren in Klasse 30 enthalten sind; Zucker, natürliche Süßungsmittel, Eis [gefrorenes Wasser], Speiseeispulver und Bindemittel für Speiseeis, Sorbets [Speiseeis], Süßwaren in gefrorener Form, Gefrorene Feinbackwaren, Speiseeis, Gefrorene Desserts und Joghurteis [Speiseeis]; Honig und seine Ersatzmittel; Soßen; Sojasoße; Ketchup [Soße]; Gewürzzubereitungen und Geschmacksverstärker; Gewürze
32
Kohlensäurehaltige Getränke, Säfte, Nektare, Wässer, Bier