SAKEYA The House of Sake Logo (EUIPO, 03.11.2016)
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Die Unionsmarke SAKEYA The House of Sake wurde als Bildmarke am 03.11.2016 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet.
Sie wurde am 04.05.2017 im Markenregister eingetragen.
Der aktuelle Status der Marke ist "Marke eingetragen (aktive Marke)".
#Andere Blumen, Blüten; Blüten oder Blüten von Bäumen (Kirschbäume, Pfirsichbäume, Apfelbäume) und Sträuchern; Blüten von Protea und Strelitzien, Blütenblätter #Stilisierte Blumen #Eine Blume #Ein Kreis #Kreise, die ein oder mehrere Dreiecke oder Linien enthalten, die einen Winkel bilden (geben Sie den Inhalt an) #Kreise mit dunklen Flächen oder Teilen von Flächen #Linien oder Bänder, die einen Winkel bilden #Rechtecke #Ein Viereck #Quadrilaterale, die einen oder mehrere Buchstaben enthalten #Andere Kombinationen von verschiedenen geometrischen Figuren, nebeneinander, verbunden oder sich überschneidend, Kombinationen von mehr als zwei verschiedenen geometrischen Figuren
Markenform | Bildmarke |
Aktenzeichen | 015995831 |
Anmeldedatum | 03. November 2016 |
Veröffentlichungsdatum | 25. Januar 2017 |
Eintragungsdatum | 04. Mai 2017 |
Ablaufdatum | 03. November 2026 |
Datum | Belegnummer | Bereich | Eintrag |
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31. März 2017 | Änderung Vertreter, Published |
ID: 11015995831