17
Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Kunststofffasern, nicht für Textilzwecke; Latex (Kautschuk); Gummi, roh oder teilweise bearbeitet; Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Schaumstoffe, Harze (Kunstharze und synthetische Harze); Waren aus Schaumstoffen (Halbfabrikate); Kunststoffe (teilweise bearbeitet); vorgenannte Waren insbesondere für den Leicht- und Sandwichbau; Leichtbauwerkstoffe, nämlich faserverstärkte Verbundstoffe, Carbon, Hartschaumstoffe, Polyurethan-Weichschaumstoff, Polyurethan-Hartschaumstoff; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial für den Leicht- und Sandwichbau, soweit in dieser Klasse enthalten
19
Baumaterialien und -elemente, nicht aus Metall; Holz (Baumaterial); Holz für Bauzwecke; Holz für Konstruktionszwecke; Balsaholz, insbesondere für den Leicht- und Sandwichbau
20
Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide und deren Ersatzstoffe oder aus Kunststoffen als Bestandteile von Leichtbauprodukten und Sandwichbauteilen, insbesondere als Stützkern für den Bootsbau, den Automobilbau, Eisenbahnwaggons, Surfbretter, Flugzeugbau, Gebäudebau und für Rotorblätter von Windenergieanlagen
40
Materialbearbeitung von PE-Schaumstoffen, Schaumstoffen, Kork, Papierwaren und Balsaholz, um diese in Leichtbauprodukten und als Bestandteile von Sandwichbauteilen einzusetzen, insbesondere für den Bootsbau, den Automobilbau, Eisenbahnwaggons, Surfbretter, Gebäudebau und für die Herstellung von Rotorblättern für Windenergieanlagen