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Anhängeetiketten aus Pappe und Papier; Verpackungsmaterial, nämlich Blasenkarten; Papier zum Einpacken; Sammelalben für Aufkleber zum Sammeln; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Stickeralben; Fotos zum Sammeln; Fotoalben; Fotografien; Gerahmte Bilder; Haftbilder aus Vinyl und Kunststoff; Etiketten, Nämlich bedruckte Papieretiketten; Falzmesser [Büroartikel]; Papierunterlagen, Untersetzer aus Papier, Papierservietten; Tischdecken aus Papier; Tischwäsche aus Papier; Frühstücksbeutel aus Papier; Postkarten; Glückwunschkarten; Bilder; Kalender; Plakate; Rubbelbilder; Entfernbare Tattoos, Aufkleber; Tauschkarten; Broschüren, Magazine und Zeitungen in Bezug auf Sportunterhaltung; Ausmalbücher; Kinderbeschäftigungsbücher; Souvenirprogramme in Bezug auf Sportunterhaltung; Bücher in Bezug auf Sportunterhaltung; Bücher mit bebilderten Biografien; Comic-Hefte; Malbücher; Buchhüllen; Lesezeichen aus Papier; Notizbücher; Memo-Blöcke; Memo-Blöcke; Terminplaner; Adressbücher; Terminplaner; Markierer; Füllfederhalter, Kugelschreiber; Bleistifte; Kalender; Bleistiftspitzer; Federetuis; Gummistempel; Stempelkissen; Kreiden; Papierbanner; Bedruckte Papierschilder für Türen; Lineale für technisches Zeichnen; Radiergummis, Radiergummis, Kreideentferner, Tafelreiniger; Aufkleber für Kraftfahrzeugstoßstangen; Abziehbilder für Fenster; Lithografische Kunstgegenstände; Partybeutel aus Papier; Schablonen für das Übertragen von Mustern auf Papier; Geschenkpapier; Kuchendekorationen aus Papier; Papier; Schreibwaren; Ziergegenstände aus Papier für den Innenbereich; Alle vorstehend genannten Waren ausschließlich in Bezug auf und/oder zur Förderung des unter dem Namen JBL bekannten Ringkämpfers
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Bekleidungsstücke, Nämlich, Tops, Hemden, Jacken, Sweatshirts, Kapuzen-Shirts, Oberbekleidungstücke, Unterteile, Unterhosen, Shorts, Unterwäsche, Kittel, Pyjamas, Lingerie [Wäschestücke für Damen], Krawatten in Form von Bekleidungsstücken, Halstücher, Handschuhe [Bekleidung], Badekleidung; Halloween- und Faschingskostüme; Schuhwaren, Nämlich, Schuhwaren, Turnschuhe, Pantoffeln, Badesandalen, Stiefel; Kopfbedeckungen, nämlich Hüte, Mützen; Handgelenksbänder; Bandanas [Tücher für Bekleidungszwecke]; Alle vorstehend genannten Waren ausschließlich in Bezug auf und/oder zur Förderung des unter dem Namen JBL bekannten Ringkämpfers
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Spielzeug, nämlich Action-Spielzeugfiguren und Zubehör dafür; Puppen [Spielwaren]; Angepasste Behälter für Action-Figuren; Spiel-Ringkampfringe; Spielsets zur Verwendung mit Action-Figuren; Spielzeugfahrzeuge; Brettspiele; Elektronische Taschenspielgeräte (nicht zur Verwendung mit einem externen Bildschirm oder Monitor); Action-Tischgeschicklichkeitsspiele; Bauspielzeug; Kartenspiele; Puzzles; Plüschspielzeug; Plüschtiere; Spielzeuggürtel; Knie- und Ellbogenpolster für Sportler; Schaumstoffhände (Spielzeug); Kostümmasken; Scherz-Gesichtsmasken; Christbaumschmuck; Spielzeug-Kreisel; Spiele für Spielhallen; Drachen; Wackelkopf-Puppen; Marionetten; Kartenspiele; Spielzeuggitarren; Spielzeug-Wassergewehre; Vinylspielzeugprodukte für Schwimmbecken; Puppenmöbel; Partyartikel in Form von Knallbonbons und Lärminstrumenten; Skateboards; Roller [Spielzeug]; Partyartikel aus Papier; Spielautomaten mit Videoausgabe zur Verwendung mit Fernsehgeräten; Alle vorstehend genannten Waren ausschließlich in Bezug auf und/oder zur Förderung des unter dem Namen JBL bekannten Ringkämpfers
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Unterhaltung, nämlich Ringkampfvorführungen und -darbietungen durch einen professionellen Ringkämpfer und Unterhaltungskünstler, dargeboten durch Sendemedien, einschließlich Fernsehen und Rundfunk, und über das Internet oder kommerzielle Online-Dienste; Erteilen von Auskünften über Ringkämpfe mittels eines weltweiten Computernetzwerkes; Bereitstellung von Informationen in den Bereichen Sport und Unterhaltung über ein Online-Gemeinschaftsportal; Bereitstellung einer Website im Bereich Sportunterhaltung; Fanklubdienste; Organisation und Ausrichtung von Unterhaltungsveranstaltungen mit Mitgliedern eines Ringkampf-Fanklubs; Bereitstellung von Online-Mitteilungsblättern im Bereich Sportunterhaltung; Online-Journale, nämlich Blogs in den Bereichen Sport und Unterhaltung; Alle vorstehend genannten Dienstleistungen ausschließlich in Bezug auf und/oder zur Förderung des unter dem Namen JBL bekannten Ringkämpfers