7
Hydraulikzylinder als Maschinenteile und deren Teile, soweit in Klasse 07 enthalten; hydraulische Antriebs-, Stell- und Steuergeräte (Maschinen); elektrohydraulische Antriebsmaschinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Maschinenteile, nämlich Druckventile, Lagergehäuse, Maschinenführungen, Schiebekeile, Mehrfachhalterungen, Bohrknöpfe, Stichsägeblätter, Riemenscheiben, Ventilschließmechanismen, Kugelgewindetriebe, Winkelgelenke, Lager, Metallschneidewerkzeuge, Zylinder, Präzisionsdrehwerkzeuge, Hämmer, Stoßdämpfungszylinder; Maschinenteile, nämlich Klingen, Federn, Ölfilter, Dichtungsverbindungen, Gehäuseringe, Schieber, Druckregler, Luftfilter, Werkstückkonsolen, Verbindungselemente, Walzen, Kurbel, Ventile, Riemenscheiben, hydraulische Verstärker
17
Kohlefasern (ausgenommen für Textilzwecke); synthetische und Verbundwerkstoffe, nämlich carbonfaserverstärkter Kunststoff; Faserverbundwerkstoffe, nicht aus Metall; Faserverbundwerkstoffe, nicht aus Metall, zur stoffschlüssigen Verbindung mit anderen Werkstoffen, nämlich aus Metall und Nichtmetallen
40
Materialbearbeitung, nämlich stoffschlüssige Verbindung metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe; Materialbearbeitung, nämlich Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen; Materialbearbeitung, nämlich Verfestigung von Metallen und nichtmetallischen Werkstoffen durch Umformung, Wärmebehandeln, thermomechanisches Behandeln, Sintern, Brennen, Magnetisieren, Bestrahlen, Anwendung photomechanischer Verfahren; Materialbearbeitung, nämlich spanende Materialbearbeitung von Metallen und nichtmetallischen Werkstoffen mit Werkzeugmaschinen; Materialbearbeitung, nämlich mechanische und thermische Bearbeitung von Metallen, Kunststoffen und Waren aus Metallen und Kunststoffen; Materialbearbeitung, nämlich Oberflächenbehandlung und Plattieren von Metallen und Kunststoffen