7
Maschinen für die Materialverarbeitung und -bearbeitung, insbesondere für die Metall-, Kunststoff- und Holzverarbeitung und -bearbeitung; Maschinen und maschinelle Apparate für die chemische Industrie, die Landwirtschaft, den Bergbau; Textilmaschinen; Land-/Forstmaschinen; Maschinen für die Bekleidungs- und Ledertechnik; Wäscherei-, Bügelei- und Chemischreinigungsmaschinen; Maschinen für die Getränkeindustrie; Maschinen und daraus zusammengestellte Anlagen für die Bauwirtschaft, Baustoffindustrie, die Industrie der Steine und Erden, Glas- und Keramikindustrie; Gießereimaschinen; Maschinen für die Druck- und Papiertechnik; Maschinen für die Fördertechnik; Maschinen für die Fügetechnik; Maschinen für die Be- und Verarbeitung von Gummi; Maschinen zur Kraftübertragung; Maschinen für die Hütten- und Walzwerkindustrie; Kraftmaschinen; Antriebsmaschinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Maschinen und daraus zusammengestellte Anlagen für den nachsorgenden Umweltschutz, nämlich Anlagen zur Müllbeseitigung und -verwertung; Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie; Verpackungsmaschinen; Maschinen für die Montage und Handhabungstechnik; Industrieroboter; Maschinen für die Ausrüstung von Schiffen und meerestechnischen Anlagen; Reinigungsmaschinen; Werkzeugmaschinen; maschinelle Werkzeuge; alle vorgenannten Waren einschließlich Einzel- und Ersatzteilen und Zubehör, soweit in Klasse 7 enthalten; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge), insbesondere Linearmotoren; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Lager (Maschinenteile), insbesondere Lager aus Edelstahl und/oder Polymeren, Kugellager, Wälzlager, Rollenlager, Zylinderrollenlager, Dünnringlager, Profilschienenführungen, Rundführungen, Gewindetriebe, Kugelrollen, Wälzkörper, Gehäuse aus Stahl und/oder Kunststoff für Wälz- und Gleitlager
12
Fahrzeuge sowie Teile davon (soweit in Klasse 12 enthalten); Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser sowie Teile dieser Apparate (soweit in Klasse 12 enthalten); Teile für Fahrzeuge, nämlich Wälzlager oder Führungen aufweisende Teile für Fahrzeuge, Teile für Wasserfahrzeuge, nämlich Wälzlager oder Führungen aufweisende Teile für Wasserfahrzeuge, Teile für Landfahrzeuge, nämlich Wälzlager oder Führungen aufweisende Teile für Landfahrzeuge, Teile für Luftfahrzeuge, nämlich Wälzlager oder Führungen aufweisende Teile für Luftfahrzeuge
17
Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate)