8
Bestecke, insbesondere Essbestecke; Tafelsilber; Messer (soweit in Klasse 8 enthalten), Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Fischputzmesser, Fleischhackmesser, Gemüsehobel, handbetätigte Gießkellen, Hackmesser, Küchenschaufeln; Reibeisen als Handwerkzeug; nicht elektrische Eierschneider, nicht elektrische Käseschneider, nicht elektrische Pizzaschneider, Schleifgeräte für Messer und Klingen, Schleifscheiben für Handwerkzeuge; Schneidwerkzeuge; Wetzstähle; Wetzsteine; Wiegemesser; Servierzangen, insbesondere Zuckerzangen; sämtliche vorstehenden Waren nur soweit sich diese nicht auf Nahrung- und Getränkeherstellungs- und -bereitungsmaschinen, Pressen für Früchte und Gemüse sowie Verflüssiger beziehen und nicht für eine Benutzung als Ergänzungsteil, Ersatzteil, Beistellung oder als Komponente für derartige Maschinen vorgesehen sind
11
Wärmeplatten; sämtliche vorstehenden Waren nur soweit sich diese nicht auf Nahrung- und Getränkeherstellungs- und -bereitungsmaschinen, Pressen für Früchte und Gemüse sowie Verflüssiger beziehen und nicht für eine Benutzung als Ergänzungsteil, Ersatzteil, Beistellung oder als Komponente für derartige Maschinen vorgesehen sind
21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, insbesondere Abfalleimer, Brotbretter, Schneidbretter, Brotkästen, Brotkörbe, Butterdosen, Butterglocken, Eierbecher, Eimer, Einmachgläser, Eisgeräte für Speiseeis, Eiskübel, Formen für Eiswürfel, Menagen, Essstäbchen, Feldflaschen, Haushaltsfilter, Flakons, Flaschenöffner, nicht elektrische Flaschenwärmer, Gefäße für Haushalt oder Küche, insbesondere Gefäße für Nahrungsmittel und Getränke, Geschirr, insbesondere Tafel-, Küchen- und Kochgeschirr; Haushaltsgeräte; Isolierbehälter und -gefäße für Getränke und Nahrungsmittel; Kannen und Krüge; Karaffen; Käseglocken; Keksdosen; Küchengefäße und Küchengeräte; Küchengeschirr; Leuchter; Messerbänke für den Tisch; Mixbecher; Salatschüsseln; Salz- und Pfefferstreuer; Salzfässchen; Schalen und Schaufeln als Tafelzubehör; Schilder aus Porzellan oder Glas; Seifendosen, Seifenhalter, Seifenspender; Siebe; Speiseeisgeräte, Speisekartenhalter; Tafelaufsätze, insbesondere Tabletts und Servierplatten; Tafelgeschirr; Zahnstocherbehälter; Zuckerdosen; Glas-, Porzellan- und Steingutwaren, soweit in Klasse 21 enthalten; Gefäße aus Porzellan oder Glas; sämtliche Waren der Klasse 21 nicht aus Edelmetall oder mit Edelmetall plattiert; sämtliche vorstehenden Waren nur soweit sich diese nicht auf Nahrung- und Getränkeherstellungs- und -bereitungsmaschinen, Pressen für Früchte und Gemüse sowie Verflüssiger beziehen und nicht für eine Benutzung als Ergänzungsteil, Ersatzteil, Beistellung oder als Komponente für derartige Maschinen vorgesehen sind