GHOST WARRIOR

EUIPO EUIPO 2013 Anmeldung zurückgewiesen

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Die Unionsmarke GHOST WARRIOR wurde als Wortmarke am 09.05.2013 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet. Der aktuelle Status der Marke ist "Anmeldung zurückgewiesen".

Markendetails Letztes Update: 08. Februar 2024

Markenform Wortmarke
Aktenzeichen 011803129
Anmeldedatum 09. Mai 2013
Veröffentlichungsdatum 30. Juli 2013

Markeninhaber

Rondo Daszyńskiego 2B
00-843 Warszawa
PL

Widerspruch / Beschwerde

30.10.2013: Likelihood of confusion
Marke
Antragsteller
UBISOFT ENTERTAINMENT

Waren und Dienstleistungen

9 Computersoftware; Interaktive Multimedia-Computerspielprogramme; Computerspiele; Videospiele (Computerspiele) in Form von auf Datenträgern gespeicherten Computerprogrammen; CD-ROM-Speicherspiele; Videospiele auf CD [Computersoftware]; Programmierte Videospielmodule [Computersoftware]; Auf Band aufgezeichnete Videospiele [Computersoftware]
28 Spiele, Spielzeug; Elektronische Ziele; Taschenspiele mit Flüssigkristallanzeigen; Geräte für Spiele; Spiele in Bezug auf fiktive Figuren; Elektronische Taschenspiele; Spiele mit Zielen; Tragbare Spiele mit LCD-Display; Marionetten; Maßstäbliche Modellfiguren
41 Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Angebot von Online-Spielen über ein Computernetz; Online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Internetspiele (nicht herunterladbar); Online-Spiele; Bereitstellung von Online-Unterhaltung

ID: 11011803129