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Kaffee, Tee, Kakao; Fruchttee und Kräutertee für nichtmedizinische Zwecke; Teegetränke, Trinkschokolade; süße Brotaufstriche, nämlich Nuss-Nougat-Cremes und Schokoladencremes; Schokolade und Schokoladewaren, insbesondere Schokoladetafeln, auch in Form portionierter Einzelstücke; Pralinen, auch mit flüssiger Füllung, insbesondere aus Weinen und Spirituosen; Müsli- und Schokoladeriegel, insbesondere gefüllte Riegel, auch mit Karamell und/oder Nüssen und/oder Nusssplittern; Zuckerwaren, insbesondere Kaubonbons, einschließlich Fruchtkaubonbons; geformte Schokolade- und Zuckerwaren, insbesondere Figuren und Figurensortimente; Zucker; Dragees (Zuckerwaren) und Kaugummis für nichtmedizinische Zwecke; Bonbons; gefüllte Schokolade; Schokoladenhohlkörper mit innen liegendem Spielzeug und/oder Kleinspielzeug; Speiseeis; alkoholfreie Kakaogetränkkonserven; Reis, Grütze für Nahrungszwecke; Mehle und Getreidepräparate, Teigwaren; Honig; Backpulver; Puddingkonserven; alle vorgenannten Waren der Klasse 30 auch als nichtmedizinische Diätlebensmittel und, soweit möglich, auch in Instantform