7
Maschinen für die Landwirtschaft, Werkzeugmaschinen und Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); landwirtschaftliche Maschinen und maschinelle landwirtschaftliche Geräte (nicht handbetätigt) für das Verteilen von Material, zum Düngen, zum Säen, für den Pflanzenschutz, für die Bodenbearbeitung, zum Mähen oder zum Kehren, Teile der vorgenannten Waren
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Elektronische Regelungs-, Steuerungs- und Überwachungsgeräte, -apparate und -instrumente oder Bordcomputer als Teil oder als Zubehör, (soweit in Klasse 9 enthalten) von landwirtschaftlichen Maschinen und maschinellen landwirtschaftlichen Geräten
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Elektronische Datenspeicherung im Zusammenhang mit der Verteilung von flüssigem, körnigem und pulverigem Material auf landwirtschaftlichen Flächen und der Bearbeitung von landwirtschaftlichen Flächen
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Erstellen von technischen Analysen, Datenermittlung durch technische Analysen