9
Apparate und elektrische Geräte sowie Teile hiervon, zur Sicherung des Verkehrs, insbesondere des Straßen-, Schiffs- und Luftverkehrs soweit in Klasse 9 enthalten; Elektrische Anzeigegeräte, Blinker, leuchtende Signalanlagen, insbesondere optisch leuchtende oder blinkende Alarm- und Nebelsignale [ohne Zündstoffe] sowie Befeuerungen, insbesondere Leuchtfeuer die Licht- oder Funksignale, insbesondere für die Luft- und Seefahrt darstellen; Elektrische Steuerungs- und Regelungsgeräte, vorzugsweise für Beleuchtungsanlagen, insbesondere elektronische Schalter und Dimmer ( Lichtregler); optische Alarmgeräte; Leuchtschilder; Elektrische Anzeigeinstrumente und Leuchtanzeigen, insbesondere Cockpitinstrumente und –leuchtanzeigen für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge; Beleuchtungslampen für Navigationsinstrumente insbesondere für Kraftfahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge; Navigationsbeleuchtung (Positionslampen, Seitenlaternen)
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Elektrische Leuchtmittel, insbesondere elektrische Leuchtmittel in LED-Technik, Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstofflampen und -röhren, Deckenlampen und andere Lampen zu Beleuchtungszwecken; Elektrische Beleuchtungsanlagen, insbesondere für den Haustechnikbereich und Fahrzeuge, Fassungen für elektrische Lampen, insbesondere für elektrische Leuchtmittel in LED-Technik, Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstofflampen und -röhren, Gasentladungslampen, sämtlich vorzugsweise für den Haustechnikbereich zu Dekorationszwecken, die Fahrzeugtechnik, Wasser- und Luftfahrzeugtechnik; Bestandteile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 11 enthalten
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Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge insbesondere für Kraftfahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge