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Pflanzliche Ballaststoffe als Nahrungsergänzungsmittel für nicht- medizinische Zwecke; essbare Pflanzenfasern für nicht-medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel auf Getreidebasis für nicht-medizinische Zwecke
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Konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Extrakte und Konzentrate aus Obst und Gemüse, sekundäre Pflanzenstoffe wie Phenole, Polyphenole, Xanthone, Phenylpropanoide, Stilbene, Glykoside, Terpene, Steroide, Glykoside, Carotinoide, Speicherlipide, Aminosäuren aus Obst und Gemüse für die menschliche Ernährung, soweit in Klasse 29 enthalten; Backfette; Speisefette; Milch und Milchprodukte; Joghurt- und Quarkspeisen; pflanzliche Speiseöle; Eier; Volleipulver; Hühnereiweißpulver für Nahrungszwecke; Eiweiß [Eiklar]; Geliermittel für Nahrungszwecke; Konfitüren; Fettpulver für Nahrungszwecke
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Mehle für Nahrungszwecke, insbesondere Fertigmehle, Mehlvormischungen; im wesentlichen aus Malzen und Getreidepräparaten unter Beigabe von Ölsaaten, Leguminosen, und Lecithinen bestehende Konzentrate als Backmittel, die nach Zugabe von Mehl zu Backwaren verarbeitet werden; Streumehl; Brot, Brötchen, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Müsli und Müsliriegel; Snackriegel; Grieß, Nudeln; Backpulver; Stärke für Nahrungszwecke; Speisesalz; Getreideerzeugnisse und Getreidepräparate für Nahrungszwecke, insbesondere Kornflocken, Saatenkleber für Nahrungszwecke, Weizenkleber und Weizengluten; Sago, Tapioka, Reis; Dextrose und Fructose für Nahrungszwecke; Zucker, Hefe, Gewürze; Teigwaren; Schokolade, Zuckerwaren; backfertige Getreidemischungen, auch als Granulat oder in schneidfähiger Pastenform; Reisgerichte; Weizenmehl; Mehlspeisen; Backmischungen [pulverförmig] insbesondere für Siedegebäck und formbare Teige; Saucen als Würzmittel; Kaffee, Tee, Kakao; Kaffee-Ersatzmittel; Leinsamenschrot für Nahrungszwecke; Honig; Melassesirup, Senf, Essig; Saucen [Würzen] auf Gemüse- und/oder Getreidebasis; Extrakte und Konzentrate aus allen vorstehenden Nahrungsmitteln zur Weiterverarbeitung in der Lebensmittelindustrie oder für die Herstellung von Nahrungsmitteln, soweit in Klasse 30 enthalten