6
Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore, vorzugsweise Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen; Lichtschachtabdeckungen, Rolläden, Jalousien, Rollokonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Raffstorekonstruktionen, Plisseekonstruktionen, Jalousiekonstruktionen, Überdachungen; Teile aller vorgenannten Waren; alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Metall mit oder ohne Teilen aus Kunststoff und/oder Textilstoff (soweit in Klasse 6 enthalten)
19
Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore, vorzugsweise Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen; feste oder handbetätigte und ungesteuerte Lichtschachtabdeckungen, Rolläden, Jalousien, Rollokonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Überdachungen; Teile aller vorgenannten Waren mit Ausnahme von elektrischen Antrieben und Steuerungen; Konstruktionselemente, nämlich Profilschienen, nicht aus Metall für Bauzwecke; Aufhängeschienen, nicht aus Metall zur Befestigung an Wänden oder Decken; Befestigungsschienen aus Kunststoff, Gitter; alle Waren im Wesentlichen nicht aus Metall (soweit in Klasse 19 enthalten)
22
Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore (soweit in Klasse 22 enthalten), Netze und/oder Netzstoffe für Insektenschutzeinrichtungen insbesondere für Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen, Plisseekonstruktionen; Markisenkonstruktionen, Markisen; Teile aller vorgenannten Waren mit Ausnahme von elektrischen Antrieben und Steuerungen; alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Textilstoff oder Textilersatzstoff mit Teilen aus Metall und/oder Kunststoff