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Nicht handbetätigte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, insbesondere Maschinen nicht angetrieben, angetrieben, auch selbstfahrend für die Bodenbearbeitung, Düngung, Materialverteilung, den Pflanzenschutz und zum Mähen und Mulchen; landwirtschaftliche Geräte (nicht handbetätigt) für die Bodenbearbeitung, zum Mähen und Mulchen; Pflüge; Grubber, Kultivatoren; Hackgeräte; Häufelpflüge, Häufelgeräte; Bodenwalzen für landwirtschaftliche Zwecke; Untergrundpacker; Packerwalzen; Ackerwalzen; Tiefenlockerer; Planiergeräte; Eggen; Zinkeneggen; Kreiseleggen; Rotoreggen; Löffeleggen; Scheibeneggen; Bodenfräsen; Unkrautstriegel; gezogene und selbstfahrende Saatbeetbereitungsmaschinen; Sämaschinen; Drillmaschinen; Mulchsaatsämaschinen; Direktsaatsämaschinen; Einzelkornsämaschinen; Pflanzmaschinen; landwirtschaftliche Erntemaschinen; Hackfruchterntemaschinen; Rübenheber; Rübenroder, Kartoffelroder; Gemüseernter; Forstmaschinen; Gartengeräte (nicht handbetätigt); Teile von landwirtschaftlichen Geräten (nicht handbetätigt), nämlich Pflugkörper, Pflugschare, Streichbleche, Schleifsohlen, Anlagen (als Teile des Pflugkörpers); Kreiseleggenzinken; Fräsmesser, Säschare, Grubberschare, Eggenscheiben, Teile (einschließlich Ersatzteile) aller vorgenannten Waren sowie Kombinationen der vorstehenden landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sowie Maschinenteile zum Ankoppeln an Zugfahrzeuge und zum Zusammenkoppeln von Einzelgeräten und Maschinen
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handbetätigte Werkzeuge und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft und deren Teile (auch als Ersatzteile), soweit in Klasse 8 enthalten