9
Verkaufsautomaten, Ausgabeautomaten, Rücknahmeautomaten und Musikautomaten (geldbetätigt) sowie Teile der vorgenannten Automaten; Geldautomaten, Geldzählautomaten und Geldwechselautomaten; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Videospiele als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor; Software für Computerspiele; Spielesoftware zur Verwendung mit beliebigen computergestützten Plattformen einschließlich Unterhaltungselektronik und Spielkonsolen; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Daten einschließlich Ton und Bild, einschließlich Teile aller vorgenannten Waren, ausgenommen jedoch Rundfunkgeräte, Fernsehempfangsgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Videorecorder, Telefonapparate, Telefaxapparate und Telefonanrufbeantworter; elektrische, elektronische, optische oder automatische Apparate zur Identifizierung von Datenträgern, Ausweis- und Kreditkarten, Geldscheinen und Münzgeld; elektrische, elektronische oder optische Alarm- und Überwachungsanlagen, einschließlich Videokameras und Geräten zur Bildübertragung und Bildverarbeitung; elektrische Kabelbäume; Platinen, bestückte Leiterplatten (elektronische Bauelemente) und Kombinationen hieraus als Baugruppen und als Teile von Geräte, soweit in Klasse 9 enthalten
28
Spiele (einschließlich Glücksspiele); Spielzeug; Spielgeräte (auch geldbetätigt), Sportgeräte und Sportartikel, vorgenannte Waren soweit in Klasse 28 enthalten; geld- oder münzbetätigte Spielautomaten (Maschinen); Spiele für Spielhallen; münzbetätigte Video-Unterhaltungsapparate; Spielautomaten mit Videoausgabe; Ziehungsgeräte für Gewinn- und Lotteriespiele, Ausspielungen oder Verlosungen; Spiele (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor; Spieltische insbesondere für Tischfussball; Wurfscheiben und pfeile; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele; Wettautomaten (Maschinen); jegliche vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate auch im vernetzten Betrieb; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten, soweit in Klasse 28 enthalten
41
Vermietung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten für Kasinos; Veranstaltung und Durchführung von Spielen; Glücksspiele; Veranstaltung von Lotterien; Betrieb eines Spielkasinos; Betrieb von Spielhallen; Durchführung von Spielen im Internet; Online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk)