6
Leitungsführungseinrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus gelenkigen Ketten oder Rohren aus Metall zur Aufnahme und Führung von Schläuchen sowie von Leitungen; Stege aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten, zur Unterteilung des Aufnahmeraums für solche Leitungsführungsvorrichtungen; Führungsmittel aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten, insbesondere Führungsrinnen, Gleitwagen, Gleitschlitten für Leitungsführungsvorrichtungen; Zugentlastungsschellen, Kammleisten mit Kabelbändern, Mitnehmer für bewegliche Leitungsführungsvorrichtungen, vorgenannte Waren aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten
7
Maschinenteile, nämlich Teleskopabdeckungen und Faltenbälge, zum Abdecken von Führungsbahnen an Maschinen, insbesondere an Werkzeugmaschinen; maschinelle Förderer, insbesondere Kratzerförderer, Scharnierbandförderer, Gurtbandförderer, magnetische maschinelle Förderer und deren Teile, insbesondere Ketten, Kratzer, Brecher, Bunker, Zentrifugen und Brikettpressen zum Fördern bzw Behandeln von Spänen, wie sie an Werkzeugmaschinen bei der spanabhebenden Bearbeitung anfallen; Rohrleitungen, Rinnen, Absetz- und Überlaufbecken aus Metall und Kunststoff als Maschinenteile für die Kühlmittelaufbereitung und Filtrierung bei der Behandlung von Spänen; Abdeckungen für Gleit- und Rollbahnen von Maschinen; Bremsen ausgenommen für Fahrzeuge; Getriebe ausgenommen für Landfahrzeuge; Schlauchhaspeln (maschinell), insbesondere aus Metall; Trommeln für Maschinen, insbesondere Kabeltrommeln, insbesondere für Masseleitungen und elektrische Leitungen, insbesondere mit Aufrollvorrichtung; Führungen für Schläuche, Kabelschlitten; elektrische Motoren und deren Teile
9
Kabel, elektrische Leitungen; Schleifringe zur Übertragung von elektrischer Leistung; Gehäuse für Schleifringe; Zugentlastungen für Kabel, Kabelschutz, insbesondere Schutzsocken
19
Leitungsführungseinrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus gelenkigen Ketten oder Rohren aus Kunststoff zur Aufnahme und Führung von Schläuchen sowie von Leitungen; Stege aus Kunststoff, soweit in Klasse 19 enthalten, zur Unterteilung des Aufnahmeraums für solche Leitungsführungsvorrichtungen; Führungsmittel aus Kunststoff, soweit in Klasse 19 enthalten, insbesondere Führungsrinnen, Gleitwagen, Gleitschlitten für Leitungsführungsvorrichtungen; Zugentlastungsschellen, Kammleisten mit Kabelbändern, Mitnehmer für bewegliche Leitungsführungsvorrichtungen, vorgenannte Waren aus Kunststoff, soweit in Klasse 19 enthalten