6
Baumaterialien aus oder überwiegend aus Metall, nämlich Hilfsgeländer und Absperrungen zur Verwendung bei Bauarbeiten und Teile (soweit in Klasse 6 enthalten) davon; Pfosten aus oder überwiegend aus Metall als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Stangen und Profilstangen aus oder überwiegend aus Metall von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Zwingen aus oder überwiegend aus Metall; Treppenkonsolen (aus oder überwiegend aus Metall) als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Befestigungsfüße, Befestigungshülsen, Befestigungsprofile aus oder überwiegend aus Metall als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Baugerüste aus oder überwiegend aus Metall, Bauabsperrungen aus oder überwiegend aus Metall, Absturzsicherungen aus oder überwiegend aus Metall oder provisorische Geländer aus oder überwiegend aus Metall und Brüstungen aus oder überwiegend aus Metall sowie deren Teile (soweit in Klasse 6 enthalten); Baubeschläge aus oder überwiegend aus Metall als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; ausgenommen Drähte, Drahtprodukte und Drahtseile und weiter ausgenommen Einputz-, Kantenschutz- und Putzabschlussleisten
19
Baumaterialien nicht oder überwiegend nicht aus Metall, nämlich Hilfsgeländer und Absperrungen zur Verwendung bei Bauarbeiten und Teile (soweit in Klasse 19 enthalten) davon; Bretter und Pfosten nicht oder überwiegend nicht aus Metall als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Treppenkonsolen (nicht oder überwiegend nicht aus Metall) als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Hülsen zum Einbetonieren nicht oder überwiegend nicht aus Metall als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; Baugerüste nicht oder überwiegend nicht aus Metall, Bauabsperrungen nicht oder überwiegend nicht aus Metall, Absturzsicherungen nicht oder überwiegend nicht aus Metall und provisorische Geländer nicht oder überwiegend nicht aus Metall und Brüstungen nicht aus oder überwiegend nicht aus Metall sowie Teile aller vorgenannten Waren (soweit in Klasse 19 enthalten); Baubeschläge (nicht oder überwiegend nicht aus Metall) als Teile von Baugerüsten, Bauabsperrungen, Absturzsicherungen oder provisorischen Geländern und Brüstungen; weiter ausgenommen Einputz-, Kantenschutz- und Putzabschlussleisten