9
Spielgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; CD-ROM-Spieler; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; DVD-Abspielgeräte und -Aufnahmegeräte; DVD-ROM-Abspielgeräte; Software für Videospiele in Form von ROM-Kassetten, Kassetten, Bändern, Magnet- und optischen Platten und gedruckten Leiterplatten; Videospiel-Software-Kassetten für unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Internetspiele (herunterladbar); herunterladbare Spielesoftware; herunterladbare Spielsoftware zum Spielen auf Mobiltelefonen; Computer; Computerprogramme, Spielprogramme; Computersoftware zur Genehmigung des Zugriffs auf eine Internetwebsite; Geldwechselmaschinen; Spielmarkenausgabegeräte; Verkaufsautomaten; Bildschirmschonersoftware und Hintergrundbildsoftware; herunterladbare Bildschirmschonersoftware und Hintergrundbildsoftware für Mobiltelefone; herunterladbare Bilder, Bewegtbilder und Musik für Mobiltelefone; Klingeltöne für Mobiltelefone (herunterladbar); (herunterladbare) digitale Musik, bereitgestellt über das Internet; belichtete Spielfilme, belichtete Diafilme, bespielte Videobänder, bespielte Videoplatten, Schallplatten, bespielte Tonbänder, bespielte Audioplatten; bespielte CD-ROMs, bespielte DVD-ROMs; Teile und Bestandteile für alle vorstehend genannten Waren, alle soweit sie in Klasse 9 enthalten sind
28
Elektronische, elektrische oder mechanische Vergnügungsautomaten; Spielautomaten für Spielhallen; Spiele, Spielzeug; Spielzeug und Puppen; Spielapparate, nicht geldbetätigt und nicht zur ausschließlichen Verwendung mit Fernsehapparaten; unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Slotmaschinen; Spielkarten; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 28 enthalten sind
41
Unterhaltungsdienstleistungen; Bereitstellung von Spielen im Internet (nicht herunterladbar); Bereitstellung von Spielen mittels eines computergestützten Systems; Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Bereitstellung von elektronischen Spielen für Mobiltelefone und elektronische Taschenspielgeräte über das Internet; digitale Musik (nicht herunterladbar), bereitgestellt über das Internet; Bereitstellung von elektronischen Online-Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Bereitstellung von Dienstleistungen für Spielhallen; Bereitstellung von Freizeiteinrichtungen einschließlich Videospielhallen, Vergnügungszentren, Vergnügungsparks, geldbetätigte Spielautomaten, Spielcasinos, Billardspiele, Tanzsäle und Mahjong-Salons; Veranstaltung von Unterhaltungswettbewerben; Präsentation von Spielfilmen; Produktion und Vertrieb von Spielfilmen in Form von Filmen, Videobändern und optischen Platten; Darbietung von Shows, Theaterstücken und Musikkonzerten; Präsentation von Live-Showdarbietungen und Musikdarbietungen; Regie und Darbietung von Theaterstücken; Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Vermietung von Ausstattung für Vergnügungsparks, Ausstattung für Spielhallen, Geräten für Bowlingbahnen, Sportausrüstung, Musikinstrumenten und Tonanlagen; Verleih von belichteten Kinofilmen, belichteten Diafilmen, Schallplatten, bespielten Audioplatten, bespielten Videoplatten, bespielten Tonbändern, bespielten Videobändern, bespielten CD-ROMs und bespielten DVD-ROMs, Bereitstellung von Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen, alles soweit es in Klasse 41 enthalten ist