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Beleuchtungsanlagen zum Be- und Ausleuchten von Verkaufs-, Präsentations- und Ausstellungsflächen, zum Be- und Ausleuchten von Verkaufsflächen bei Einzelhandelsunternehmen, von Schaufenstern, von öffentlichen und privaten Gebäuden, Geldinstituten, Versicherungsinstituten, Bibliotheken, Verwaltungsgebäuden, Vollzugsanstalten, Galerien, Museen, Theatern, von Büros und Arbeitsräumen, von Serviceeinrichtungen, Tankstellen, Kinos, Lokalen und Diskotheken, Vergnügungs- und Unterhaltungsparks, von Messehallen und von Lagerhallen, von Verkehrsbauten, Bahnsteigen, Unterführungen, Tunnels, öffentlichen Straßen und Plätzen, Parkanlagen, Flughäfen, von Laufstegen, Tribünen, Bühnen, Sporthallen und Stadien; Be- und Ausleuchtung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, von Konzerten, Festen und Aufführungen; Leuchten und Leuchtartikel, nämlich Glühlampen, Leuchtstofflampen und Röhren, Innenlampen, Außenleuchten, Scheinwerfer, Handlampen, Einbauleuchten, Deckenleuchten, Wandlampen, Arbeitsplatzleuchten, Wohnraumleuchten, Hängeleuchten, Feuchtraumleuchten, explosionsgeschützte Lampen, Unterwasserlampen, Lampen für Tunnel, Fußwegbeleuchtung und Straßenlampen; computergesteuerte Beleuchtung; alle vorstehend genannten Waren in Bezug auf Leuchten mit Prismastrukturen auf der Oberfläche