29
Fleisch, Wurstwaren, Fisch, Wild, Geflügel, Geflügelteile, Meeresfrüchte, nichtlebende Schalentiere, Wild, Fleischextrakte, Obst, Gemüse, Oliven, Pilze, Kräuter; vorstehende Waren soweit möglich auch gefroren, gebraten, geräuchert, getrocknet, gekocht und konserviert, Gerichte aus vorstehenden Waren, auch als Fertiggericht sowie in Portionspackungen; fetthaltige Brotaufstriche, Käse, Eier, Butter, Sahne, Milch, Milchprodukte, Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil, Joghurt, Speiseöle, Speisefette; konservierte, tiefgefrorene, getrocknete, gekochte oder zubereitete Kartoffeln; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte, Nüsse (verarbeitet)
30
Aus Mehl und Teigwaren hergestellte Gerichte; Gewürze, Würzmittel, Salz, Senf, Soßen, Essig, Kapern, Speiseeis und Eiscreme, Schokolade und Schokoladenartikel, Süßwaren, Brot, Brötchen, Brötchenteile, feine Backwaren und Konditorwaren, Zucker, Zuckerwaren, Honig, Kekse, Hefe, Backpulver; Kaffee, Kaffeegetränke, Kakao, Kakaogetränke, Tee, Teegetränke; vorstehende Waren auch in Extraktform (flüssig oder trocken) als Fertiggetränk sowie in Portionspackungen; belegte Brote und Brötchen, Sandwiches, Tacos, Tortillas, Wraps, Popcorn, Mehle und Getreidepräparate, Reis, Reisprodukte, Nudeln, Nudelprodukte, Pizza; Gerichte aus vorstehenden Waren, auch als Fertiggericht sowie in Portionspackungen
32
Bier, alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Limonaden, Brausen-Limonaden, Fruchtnektare sowie Erfrischungsgetränke, Fruchtmark, Fruchtauszüge, Fruchtessenzen und Grundstoffe für die Herstellung alkoholfreier Getränke
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Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere und Portwein)