5
Nahrungsergänzungsmittel auf der Basis von Mineralien und Spuren-elementen; Nährflüssigkeiten für Bakterienkulturen; Heilkräutertees; Kapseln für pharmazeutische Zwecke; Laktose; Vitaminpräparate
29
Fruchtkonzentrate in Pulverform, nämlich Papaya-, Ananas-, Mango-, Brombeer-, Kiwi-, Heidelbeer-, Holunderbeerpulver; Weißdornbeeren, Schizandrabeeren, Hibiskus und Kamillenblüten in verarbeiteter Form für nichtmedizinische Zwecke; Grapefruitkernextrakte; Apfelpektin; Algenextrakte für Nahrungszwecke; Bouillonkonzentrate; Eipulver, Eiweiß für Nahrungszwecke; Fleischbrühekonzentrate; Speisegelatine; Gelees für Speisezwecke; Kokosbutter, -öl, -fett, konservierte Küchenkräuter, nämlich Petersilie, Dill, Kresse, Zitronengras; Maisöl, Molke; Öle für Speisezwecke; Oliven-, Palmkern- und Palmöl und Pektin für Speisezwecke; Pflanzensäfte für die Küche; zubereitete Pollen für Nahrungszwecke; Proteine für Speisezwecke; Rapsöl für Speisezwecke; Schalen von Früchten in verarbeiteter Form für nichtmedizinische Zwecke; Sesamöl, Sonnenblumenöl für Speisezwecke; Suppenpräparate; Fischölkonzentrat; Gemüsepulver, nämlich Karotten-, Tomaten-, Broccoli-, Rote-Beete-, Paprika-, Erbsen-, Artischocken- und Selleriepulver; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen, Fette, Fettsäuren, unter Beigabe vonVitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 29 enthalten
30
Mehle und Getreidepräparate; Cerealien, pflanzliche Aromastoffe für Getränke - ausgenommen ätherische Öle; Essenzen für Nahrungszwecke - ausgenommen ätherische Essenzen und Öle, Getreidepräparate; Gewürze, nämlich Ingwer, grüner Pfeffer, Cayenne-Pfeffer, Salbei, Thymian, Rosmarin; Haferpulver; Hefe für Backzwecke, soweit in Klasse 30 enthalten, nämlich Zinkhefe, Selenhefe, Manganhefe, Molybdänhefe - nicht für medizinische Zwecke, Chromhefe, Kupferhefe; Stärkeprodukte für Nahrungszwecke; Guarkernmehl; Lupinensamen und Bockshornkleesamen in verarbeiteter Form; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 30 enthalten; Traubenzucker für Nahrungszwecke