9
Vollautomatische oder halbautomatische Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssysteme für Schienenfahrzeuge, bestehend aus: akustische und elektronische Alarmgeräte, Fahrtenschreiber für Fahrzeuge, Geschwindigkeitsanzeiger, Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahrzeuge, Klingeln (Alarmanlagen), elektronische Kontrollapparate, Radargeräte, Rauchdetektoren, Sender (Telekommunikation und Fernmeldewesen), Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs, Signalanlagen (leuchtend und mechanisch), Signalglocken, Signaltafeln (leuchtend und mechanisch), Signalpfeifen, Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen, Sirenen, Spannungsmesser, Spannungsregler für Fahrzeuge, Sprinkleranlagen (Brandschutz), Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge, Temperaturanzeiger, tragbare Sprechfunkgeräte, Überspannungsschutzgeräte, elektronische Überwachungsapparate, Wärmekontrollgeräte, Wasserstandsanzeiger und Zeitaufzeichnungsgeräte
12
Fahrzeuge, Fahrräder; Apparate zur Beförderung auf dem Lande und zu Wasser (soweit in Klasse 12 enthalten); Schienenfahrzeuge einschließlich Reisezugwaren und Triebköpfe; Teile von Schienenfahrzeugen, nämlich Fahrgestelle, Aufbauten, Motoren, Bremsen
38
Betrieb von Online- und Offlinediensten, nämlich Übermittlung von Nachrichten und Informationen; Mobil-Funktelefondienste; Betrieb eines Telekommunikationsnetzes, nämlich Erbringung von Telekommunikationsleistungen für Sprache, Text, Bild, Ton und sonstige Daten; Vermietung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungseinrichtungen; Dienstleistung einer Datenbank, nämlich die Bereitstellung des Zugriffs auf Computerdatenbanken
39
Transportwesen; Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schienenfahrzeugsystems, nämlich Vermietung von Waggons, Reservierungsdienste (Reisen und Transportwesen), Personenbeförderung, Gepäckträgerdienste, Vermittlung der Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen; Erteilung von Fahrplan- und Verkehrsauskünften, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen; elektronische Sendungsverfolgung; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich technische und logistische Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur, soweit in Klasse 39 enthalten; Beförderung, Lagerung und Verpackung von Gütern; Vermittlung der Lagerung und Verpackung von Gütern, Gepäckaufbewahrung; Vermietung und Lagerung von Transport- und Lagerpaletten, jeweils aus Holz, Kunststoff oder Metall; Vermietung von Schienenwegen; Waggonvermietung
42
Überwachung und logistische Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich technische und logistische Planung und Entwicklung von Schienenwegen sowie ihrer Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssysteme; Erstellen von Datenbankprogrammen