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Fahrradabstellanlagen, unter anderem Befestigungspfosten für Fahrräder (auch solche mit elektrischen, elektronischen oder computergesteuerten Verriegelungssystemen)
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Stadtmobiliar, nämlich elektrische und elektronische Signalapparate und -instrumente, elektrische und elektronische Kontrollapparate und -instrumente, elektronische Geräte zur Erfassung von Nummernschildern oder anderen Schildern; beschriebene oder unbeschriebene Informationsträger, Bildschirme, Projektionsschirme, Fluoreszenzschirme, Leuchtschilder, Lichtleiter, Hologramme, Leuchtröhren für Werbezwecke, Signalanlagen (leuchtend oder mechanisch), interaktive Informationsterminal für die Öffentlichkeit, elektrische Tafeln (leuchtend oder nicht leuchtend) mit festen oder beweglichen Anzeigen, unter anderem mit umlaufenden Anzeigen oder mit animierten Bildschirmen oder Videobildschirmen oder LED-Bildschirmen oder Flüssigkristallbildschirmen oder Plasmabildschirmen oder Drehprismabildschirmen, elektronische Zeitungen, nämlich elektronische Anschlagtafeln, Leuchtsäulen mit beweglichen oder umlaufenden Anzeigen, Säulen (leuchtend oder nicht) mit umlaufenden Anzeigen oder beweglichen Anzeigen oder mit animierten Bildschirmen oder Videobildschirmen oder LED-Bildschirmen oder Flüssigkristallbildschirmen, Signal-, Anschlag-, Informations-, Kommunikations- und Werbetafeln (leuchtend oder mechanisch), elektrische und/oder elektronische Geräte zur Messung und Kontrolle der Umweltverschmutzung; Telekommunikationsgeräte für die Verarbeitung, Verbreitung und Übertragung von Nachrichten und Informationen, ortsfeste oder tragbare Geräte zur Information der Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder öffentlicher Parkplätze, elektrische Tickets, elektrische Apparate und Instrumente für die Lärmbekämpfung; Datenverarbeitungsapparate und -geräte, Computersoftware
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Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung; Verkaufsförderung und Werbung, Regieleistungen in Werbeangelegenheiten, Verwaltung von Werbeflächen; Plakatwerbung; Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Vergabe von Werberechten für Unternehmen, Städte, U-Bahn-Betriebe, Sporthallen, Veranstaltungssäle, Kinos, Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufszentren, kommunale Dienste, Vermietung von Werbeflächen auf Stadtmobiliar (Anschlagtafeln, Säulen, Kioske, Abfallbehälter, Bänke, Lampen, Unterstände für Fahrgäste, öffentliche Sanitäranlagen, Containern und Werbeplanen), sei es in Städten, U-Bahnen, Sporthallen, Veranstaltungssälen, Kinos, Flughäfen, Bahnhöfen, Einkaufszentren oder anderen Gebäuden, Internetwerbung, Werbung über Mobiltelefone, Verkaufsförderung, unter anderem durch Ausgabe von Karten für bevorrechtete Kunden, Öffentlichkeitsarbeit; Leuchtwerbung, nämlich Verbreitung von Werbeanzeigen; Betrieb von Plakatnetzen, Verbreitung von Werbeanzeigen, Verteilung und Verbreitung von Werbematerial (Flugblätter und Prospekte, Warenproben, Plakate); Beratung im Bereich Plakatwerbung; Werbeberatung; Vermietung von Werbematerial und Werbeflächen, Vermietung von Anschlagtafeln, Organisation von Veranstaltungen für Werbezwecke, Vervielfältigung von Dokumenten, Marktforschung, Absatzforschung, Veröffentlichung von Werbetexten, Werbung durch Werbeschriften, Hilfe bei der Führung von Industrie- oder Handelsbetrieben, Marketing im Werbebereich, Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten, Projektarbeit im Werbebereich
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Vermietung von Landfahrzeugen, insbesondere von Fahrrädern und Zweiradfahrzeugen; Vermietung von Park- oder Abstellplätzen für Landfahrzeuge, insbesondere für Fahrräder und Zweiradfahrzeuge