9
Wissenschaftliche, elektrische, fotofaphische, Film-, optische, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Videogeräte; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Daten und/oder Bild; optische Datenträger, insbesondere CD, DVD; Magnetaufzeichnungsträger; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; integrierte Schaltkreise für Computer, insbesondere für die Datenübertragung; auf Datenträgern gespeicherte Computer-Programme; Telefone, insbesondere Mobiltelefone mit Datenaustauscheinrichtungen zur Verwendung mit dem Internet; Modems; ISDN-Geräte zur Datenübertragung; die vorstehend genannten Waren, ausgenommen Apparate und Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendesignalen, einschließlich Rundfunk- und Fernsehübertragungsgeräte, Erreger, Rundfunk- und Fernsehantennen, Studio-Sendersysteme, Sende- und Tonstudios, Studiopulte und Tonmischer und Bildtechniker, Rundfunk- und Fernsehausstrahlungsapparate, ausgenommen Apparate für Mobiltelefonkommunikation und PDAs (persönliche digitale Assistenten), die vorstehend genannten Ausnahmen gelten nicht für Set-Top-Boxen zur Verarbeitung von Kabelfernsehsignalen und Computersoftware für Anwendungen ohne Bezug zu den vorstehend genannten Ausnahmen an Apparaten oder Geräten
38
Telekommunikation; Funktelefonkommunikation; Sammeln, Übermitteln, Austauschen und Liefern von Informationen und Nachrichten; computergestützte Nachrichten- und Bildübertragung; Bereitstellung von Zugangspunken und Bereitstellung von Netzwerkinfrastruktur zur Übertragung von Ton, Bild und/oder Daten (soweit sie in Klasse 38 enthalten sind), Dienstleistungen eines Online-Anbieters, die vorstehend genannten Dienstleistungen mit Ausnahme von Dienstleistungen in Bezug auf Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendesignale
41
Unterhaltung; Sportgeräte und kulturelle Aktivitäten, die vorstehend genannten Dienstleistungen mit Ausnahme von Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendesignalen
42
Dienstleistungen eines Datenbankbetreibers; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, insbesondere von Kommunikationssoftware für Dritte; Vermittlung von Bekanntschaften; Computerberatungsdienste; Vermietung von Zugriffszeit auf eine Computerdatenbank; Vermietung von Computern und Programme, die vorstehend genannten Dienstleistungen mit Ausnahme von Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendesignalen, die vorstehend genannten Ausnahmen gelten nicht für die Entwicklung von Computersoftware für Anwendungen ohne Bezug zu den vorstehend genannten Ausnahmen an Apparaten oder Geräten und Dienstleistungen für Mobiltelefonkommunikation und PDAs (persönliche digitale Assistenten)