Baller-König DJ Party, ballern wie der König.

EUIPO EUIPO 2001 Anmeldung zurückgezogen

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Die Unionsmarke Baller-König DJ Party, ballern wie der König. wurde als Wortmarke am 11.06.2001 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet. Der aktuelle Status der Marke ist "Anmeldung zurückgezogen".

Markendetails Letztes Update: 08. Februar 2024

Markenform Wortmarke
Aktenzeichen 002211654
Anmeldedatum 11. Juni 2001
Veröffentlichungsdatum 28. Januar 2002

Markeninhaber

Brückenstr. 19
40221 Düsseldorf
DE

Waren und Dienstleistungen

9 Bespielte Bild-, Ton- und Datenträger aller Art; Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Bild und Ton; Geldspielautomaten, Verkaufsautomaten; Brillen
16 Druckereierzeugnisse, Photographien; Buchbindeartikel, Spielkarten; Zeitschriften, Zeitungen
25 Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schuhwaren
39 Reisebüro, Reiseveranstaltungen, Transportwesen
41 Sport, Kultur, Unterhaltung, Musik- und Tanzveranstaltungen; Filme, Film-Vorführungen
42 Beherbergung und Verpflegung von Gästen

ID: 11002211654