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Maschine, Geräte und Apparate, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind, zur Verwendung in der Landwirtschaft, für Erntearbeiten, im Gartenbau, für Mäharbeiten, in der Forstwirtschaft, für Erdarbeiten, zur Bodenbearbeitung, für die Bearbeitung und Handhabung von Holz, für das Baugewerbe, für Schneeräumarbeiten, für die Säuberung von Stränden, zur Lagerung und Verteilung von Lebensmitteln in Massen; Scheunenreiniger (Maschinen); Geräte, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind, zur Beseitigung und Verteilung von Düngemitteln; Schleifgeräte, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind; Trocknungsmaschinen; Bagger und Elevatoren; Bagger, Ablader, Rollen, Schürfkübelwagen, Schilde für Bulldozer, Ketten, Tassen, Kübel, Grubber, Zinken und Messer zum Eindringen in das Erdreich, Luftfilter, Ölfilter (alles Maschinen oder Maschinenteile); Pumpen, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind; hydraulische Hebe- und Kippmechanismen zum Einbau in Motorfahrzeuge; Führerkabinen zur Sicherheit und als Wetterschutz, Sitze, Sitzkissen und Sitzlehnen, Schutzbezüge (alle zur Verwendung mit den vorgenannten Maschinen und Geräten); Hydraulikmotoren, Hydraulikkolben, Luftverdichter, druckluftbetätigte Vorrichtungen (alles Maschinen); Wagenheber (nicht handbetätigt); Zahnradgetriebe und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (alles Maschinenteile); Antriebsscheiben; Sägemaschinen, Geräte zum Verlegen von Rohren und Kabeln, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind; Winden, Flaschenzüge und Kräne; mechanisch oder elektrisch betätigte Werkzeuge; Teile und Zubehör der vorgenannten Waren, soweit sie in Klasse 7 enthalten sind
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Zugmaschinen und Anhänger (Fahrzeuge); Landfahrzeuge zur Verwendung in der Landwirtschaft, für Erntearbeiten, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, für Erdarbeiten und -transporte sowie die Handhabung und den Transport von Material, zur Bodenbearbeitung, für die Handhabung und den Transport von Hölzern, für Schneeräumarbeiten und für das Baugewerbe; Kraftfahrzeuge zum Fahren auf Schnee und Eis; Gabelstapler; Raupenketten, Hilfsantriebsvorrichtungen, Führerkabinen, Sicherheitsrahmen, Sitze, Sitzkissen und Sitzlehnen, Schutzdächer, alle für die Verwendung mit Landfahrzeugen; Verbindungsstücke, Stabilisatoren für Verbindungsstücke, Ketten und Kupplungen, Zugstangen, alle für die Verwendung mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung auf dem Land; Pumpen, soweit sie in Klasse 12 enthalten sind; Zahnradgetriebe, Vorrichtungen zur Kraftübertragung und Anlassermotoren, alle für die Verwendung mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung auf dem Land, Teile und Zubehör dieser Waren, soweit sie in Klasse 12 enthalten sind